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Von der Steuer absetzen - welche Belege muss ich sammeln?

 
Ich möchte - wie jeder andere natürlich auch - so viel wie nur möglich von der Steuer absetzen, der Staat bekommt schon genug Geld von mir (klingt jetzt zwar nach Stammtischmeinung, aber zur Zeit ärgert mich dieses "schröpfen" echt unglaublich!). Nun würde ich gerne wissen, welche Belege ich wo genau brauche, damit ich die mir entstandenen Kosten auch wirklich absetzen kann und das Finanzamt diese Kosten auch anerkennt?
  
Minimalist
 
 
 
Ein gutes und wichtiges Thema, das du da ansprichst - denn ohne die notwendigen Belege erkennt das Finanzamt gewisse Kosten nicht an, man kann sie dann nicht von der Steuer absetzen. Im Nachfolgenden mal eine kleine Übersicht über die Belege, die es sich zu sammeln lohnt:

Betriebsausgaben und Werbungskosten

Bez. Werbungskosten: für Arbeitnehmer Nachweis lohnend, wenn der Pauschbetrag von 920 Euro überschritten wird.

Fahrtkosten absetzen
Rückwirkend zum Jahr 2007 gilt nun wieder die Entfernungspauschale / Pendlerpauschale: 30 Cent pro Kilometer (und zwar ab dem ersten Kilometer) können beim Fiskus abgerechnet werden. Dementsprechend sollte man sammeln: Tankquittungen, Bescheinigungen der Werkstatt über Tachostand zu Beginn bzw. Ende des Jahres oder Inspektionsbücher.

Arbeitsmittel Kosten absetzen
Das Finanzamt erkennt die Kosten hier voll an, deswegen Belege sammeln für Sachen wie: Fachbücher, Büromöbel, Ordner, Fachzeitschriften, Computer, Aktentaschen, Kopierpapier etc.

Gehaltskonto Kosten absetzen
Steuerzahler, die mehr als den Pauschalbetrag von 16 Euro pro Jahr geltend machen wollen, benötigen einen Gebührenbescheid der Sparkasse bzw. der Bank. Max. eine Überweisung + eine Abhebung pro Monat können abgerechnet werden.

Berufsverbände Kosten absetzen
Mitgliedschaften erkennt der Fiskus voll an (zum Beispiel in der Gewerkschaft), benötigt werden die Zahlungsbelege in Form von Lastschrift, Kontoauszug oder Berufsverband Bestätigung.

Bewerbungskosten absetzen
In Punkto Bewerbungen wird einiges vom Finanzamt anerkannt, dazu zählen Kosten für Bewerbungsmappen, Fahrt zu Vorstellungsgespräche, Stelleninserate, Fachzeitschriften, Fachbücher, Übernachtungen & Verpflegung (Bewerbungsgespräche) und Vorbereitungskurse. Deswegen Quittungen, Belege, Kontoauszüge mit Überweisungen, Fahrkarten, Flugscheine, Taxiquittungen, Verträge (Vorbereitungskurse) sammeln.

Weiterbildungskosten absetzen
Arbeitsmittel und Lehrgänge können abgesetzt werden, deswegen folgende Belege sammeln: Verträge über die Weiterbildung (Preis muss verzeichnet sein), für Lehrbücher und Fachbücher siehe -> Arbeitsmittel absetzen

Steuerberatung Kosten absetzen
Lohnsteuerhifeverein bzw. Steuerberater: es reichen Schätzungen bei Lohnsteuerhilfevereine bez. des Mitgliedvertrages, bei Steuerberater Kosten ist eine Gebührenrechnung notwendig (absetzbare Anteil muss ausgewiesen werden)

Kinder Betreuungskosten absetzen
Die Betreuungskosten können bis zu einer Höhe von 6000 Euro pro Jahr (plus Pauschbetrag 920 €) geltend gemacht werden (Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben), Voraussetzung: das Kind ist nicht älter als 14 (keine Altersgrenze bei einem behinderten Kind), auch bei Arbeitslosigkeit (für vier Monate) gültig. Gesammelt werden müssen Rechnungen bzw. Gebührenbescheid, Kontoauszug mit Überweisung an entsprechenden Dienstleister und Vereinbarung bzw. Arbeitsvertrag mit der Person (zum Beispiel bei privatem Kindermädchen oder Aupair Mädchen).

Sonderausgaben

Kinderbetreuungskosten absetzen
Eltern/Alleinerziehende in Ausbildung, mit Behinderung oder Personen, die mindestens seit 3 Monaten krank sind können 6000 Euro pro Jahr Kinderbetreuung Kosten steuerlich geltend machen. Bedingungen/Belege siehe Werbungskosten/Betriebsausgaben - Kinderbetreuung

Private Versicherungen absetzen
In grenzen erkennt das Finanzamt die Absetzung der Kosten für Versicherungen an, gesammelt werden müssen die Versicherungsverträge und ggf. Mitteilungen bez. aktueller Beiträge der Versicherungsgesellschaft. Zu den in Grenzen absetzbaren Versicherungen gehören zum Beispiel:
- Krankenversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Pflegeversicherung
- Risikolebensversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Rürup Verträge
- Beiträge für berufliche Versorgungswerke

Spenden absetzen
Zum Thema Spenden absetzen, das etwas komplexer ist, äußere ich mich in einem separaten Thread. An dieser Stelle nur die Info, dass beim Absetzen von Spenden, vor allem wenn diese an gemeinnützige Vereine, Bildungsstätten und sonstige steuerbegünstigte Organisationen gehen, immer ganz genaue Belege nötig sind.

Unterhaltskosten absetzen
Unterhaltszahlungen an den Expartner werden vom Finanzamt in Höhe von 13.805 Euro pro Jahr anerkannt. Allerdings muss dafür der Unterhaltsempfänger in seiner Steuererklärung (Anlage U) den Sonderausgaben Abzug bestätigen.

Außergewöhnliche Belastungen

Kosten bei Krankheit
Wird die zumutbare Belastung (individuell) überschritten, können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen für sich selbst und die Familienmitglieder abgesetzt werden. Dazu zählen Kosten für
- Arztbesuche und ärztliche Behandlung
- Hilfsmittel (Bsp. Zahnersatz)
- Medikamente

Kur absetzen
Um eine Kur von der Steuer absetzen zu können (siehe zumutbare Belastung) wird ein Gutachten benötigt (medizinischer Dienst der Krankenkasse oder Amtsarzt), zu sammelnde Belege sind Kontoauszüge, auf denen die entsprechend Abbuchung verzeichnet ist, quittierte Rechnungen. Absetzbar sind Kosten für:
- Hin- und Rückreise
- ärztliche Behandlungen
- Verpflegung
- Unterkunft
- Kurmittel

Pflegekosten absetzen
Wer Angehörige pflegt, kann das steuerlich geltend machen, notwendig sind dazu verschiedene Sachen: Nachweis über Pflegestufe 0, I, II oder III, wer die Kosten einzeln absetzt (mit zumutbarer Belastung) braucht Kontoauszüge mit der jeweiligen Abbuchung, quittierte Rechnungen und sonstige Zahlungsbelege. Steuerzahler, die über den Pauschbetrag gehen möchten, benötigt Pflegestufe III. Eine weitere Alternative (für beide Varianten): Vorlage des Schwerbehindertenausweis (mit Buchstabe H für hilflos) oder Versorgungsamt Bescheid. Absetzbar sind Kosten wie:
- Medikamente
- Pflegekraft
- Fahrten zum Arzt
- Fahrten zur Wohnung des Pflegebedürftigen

Haushaltshilfen absetzen
Haushaltshilfen als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen funktioniert unter den folgenden Bedingungen: Entweder ist ein Ehepartner bzw. ein Alleinstehender mindestens 60 Jahre alt oder krank -> 624 Euro können geltend gemacht werden; oder ein Alleinstehender bzw. Ehepartner ist schwerbehindert oder hilflos -> 924 Euro können geltend gemacht werden. Benötigt werden dafür Kontoauszüge, quittierte Rechnungen sowie einen Nachweis über (ad Variante 1) Krankheit oder über (ad Variante 2) Pflegestufe III bzw. Schwerbehindertenausweis mit Verzeichnung des Grades der Behinderung (min. 50 %) bzw. dem Buchstaben H (hilflos).

Dienstleister im Haushalt

Haushaltshilfe, Gartenhilfe, Pflegehilfe absetzen
Bis 6000 Euro der Kosten können abgesetzt werden, wenn die Hilfe (Haushalt, Garten, Pflege) selbständig arbeitet und im Haus/Garten Tätigkeiten übernimmt wie zum Beispiel:
- Schnee Beseitigung
- Pflege Angehöriger
- Treppenhaus Reinigung
- Wohnungsreinigung
- Gartenpflege etc.
Diese Kosten können von Eigentümern, Mietern und Angehörigen abgesetzt werden, wenn auf der ausgestellten Rechnung Fahrtkosten, Maschinenkosten, Materialkosten und Arbeitsleistung getrennt aufgeführt werden (Materialkosten werden vom Finanzamt nicht anerkannt); außerdem wird ein Bankbeleg bzw. Kontoauszug über die geleistete Zahlung benötigt.

Handwerkerkosten absetzen
Kosten für Handwerker (zum Beispiel für Modernisierungen, Instandsetzungen, Renovierungen, Reparaturen) kann man als Eigentümer oder Mieter bis zu 3000 Euro (Fahrtkosten, Lohnkosten) absetzen, bezüglich der benötigten Belege siehe "Haushaltshilfe, Gartenhilfe, Pflegehilfe absetzen".
  
Preusse
 
 
 
Leider hast du ja nun nichts dazu geschrieben, ob du jetzt gewerblich oder privat Steuern sparen und absetzen möchtest. Aber grundsätzlich würde ich mal alle Belege und Rechnungen aufbewahren, denn wegschmeißen kannst du diese ja immer noch. Preusse hat dir ja schon eine tolle Übersicht aufgeschrieben und dieser ist auch nicht sehr viel hinzuzufügen, es sei denn, du hast vielleicht auch einen Gemischtwarenladen bei deinen Einkünften, wie etwa Lohn, aus selbständiger Tätigkeit oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aber da würde ich dann eh einen Steuerberater heranziehen und der wird dir dann schon ganz genau sagen können, was du zu deiner Steuerabrechnung alles beifügen und abrechnen kannst.
  
Ecco
 
 
 
   
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