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Gehaltsabrechnung - Steuer Freibeträge für Arbeitnehmer

 
Mich ärgern die hohen Sozialabgaben, die ich zahlen muss, jedesmal, mein Gehalt schrumpft unglaublich zusammen und ich will eigentlich gar nicht so genau hinsehen, wie viel Geld der Staat von mir bekommt. Wie sieht es denn mit den Freibeträgen 2009 aus, kann da jemand mal eine aktuelle Übersicht erstellen was die Freibeträge in Punkto Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und sonstige angeht?

Welche Freibeträge fallen denn unter die 600 Euro Grenze und welche nicht? Und wie sieht es mit sonstigen Ersparnissen bei der Steuer & Sozialversicherung aus?
  
Minimalist
 
 
 
Um das Ganze mal "auf die Schnelle" zusammenzufassen, für den Freibetrag müssen min. jeweils 600 € der folgenden Ausgaben auflaufen:

Werbungskosten
Dazu zählen Reisekosten, Kosten für das Arbeitszimmer/Büro, der Weg zur Arbeit, Kosten für Arbeitsmittel, Kinder (bis 14 Jahre, im Haushalt lebend) Betreuungskosten und sonstige Werbungskosten.

Sonderausgaben
Dazu zählen Kirchensteuer, Kosten für den Unterhalt (Trennung, Scheidung), Beiträge und Spenden an politische Parteien, Ausbildungskosten, Kosten für Kinderbetreuung (Kind bis 14 Jahre, im Haushalt lebend; Kind zwischen 3 und 6 Jahren, im Haushalt lebend) und sonstige Sonderausgaben.

Außergewöhnliche Belastungen
Dazu zählen der Unterhalt (Angehörige), der Ausbildungsfreibetrag, Krankheitskosten, der Pflegepauschbetrag und andere außergewöhnliche Belastungen.

Bei den folgenden Ausgaben besteht hingegen keine 600 Euro Grenze:

- 400-Euro Job Haushaltshilfe - bis 2040 €
- sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfe, selbständige Dienstleister im Haushalt - bis 16.000 €
- Handwerker (Leistungen im Haushalt) - bis 4800 €
- Hinterbliebenen Pauschbetrag - 370 €
- Freibetrag Zweitsteuerkarte Steuerklasse VI - bis zur steuerfreien Obergrenze Lohns 1. Arbeitgeber
- Verlustvortrag (Vorjahre) - ohne Einschränkung bis 1.000.000 (Alleinstehender) bzw. 2.000.000 (Ehepaar)
- Behindertenpauschbetrag - zwischen 310 und 3700 € (abhängig vom Grad der Behinderung)
- Verlustgeschäfte aus sonstigen Einkünften Bsp. Verpachtung, Vermietung) - uneingeschränkt

Steuerfrei bleibt vom Lohn, sortiert nach Steuerklassen (in Klammern) im Jahr 2009 folgendes:

Grundfreibetrag - 7664 € (I), 7664 € (II), 7664 € (III), 7664 € (IV)
Arbeitnehmerpauschbetrag - 920 € (I), 920 € (II), 920 € (III), 920 € (IV), 920 € (V)
Sonderausgabenpauschbetrag - 36 € (I), 36 € (II), 72 € (III), 36 € (IV)
Entlastungsbetrag Alleinerziehende - 1308 € (II)
Kinderfreibetrag (pro Kind) - 1920 € (I), 1920 € (II), 3840 € (III), 1920 € (IV
Betreuungsfreibetrag, Ausbildungsfreibetrag, Erziehungsfreibetrag (pro Kind) - 1080 € (I, II, IV), 2160 € (III)
Altersentlastungsbetrag - 1900 € bis 1596 € (I, II, III, IV, V)
Versorgungsfreibetrag - 3900 € bis 3276 € (I, II, III, IV, V)
Arbeitnehmer Vorsorgepauschale - 36 % (gesetzliche Rentenversicherung Arbeitnehmeranteil) & 11 % Lohn (max. 1500/3000 € Alleinstehender/Ehepaar)
  
Preusse
 
 
 
Es gibt ja tatsächlich mehr Steuerfreibeträge oder auch Steuerfreigrenzen für Arbeitnehmer, als was ich vorher gedacht hätte. Neben den bisher ganz toll beschriebenen Steuerfreibeträge, habe ich noch folgende aktuelle und auch sehr umfangreiche Übersicht gefunden, wo und wie man Steuern sparen kann oder welche Ausgaben man steuerlich geltend machen kann. Bestimmt lassen sich da auch noch Steuersparmöglichkeiten finden, man muss da eben nur dranbleiben, weil die Freibeträge und steuerlichen Regelungen, fast im Jahrestakt ändern.
  
partyloewe
 
 
 
   
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