Login :: Anmelden
Startseite Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung
Sie befinden sich hier: Startseite Rund ums Geld
    

Was bedeutet der Elterngeld-Freibetrag?

 
Im Zusammenhang mit dem Elterngeld ist auch von einem Elterngeld-Freibetrag die Rede. Was bedeutet dieser? Gilt dieser Elterngeld-Freibetrag für alle Sozialleistungen oder nur in bestimmten Fällen? Welche Höhe hat der Elterngeld-Freibetrag? Lässt sich der Elterngeld-Freibetrag immer in voller Höhe ausschöpfen oder gibt es auch Situationen oder Konstellationen, in denen ein Leistungsempfänger ihn nur teilweise in Anspruch nehmen kann?
  
Maggie
 
 
 
Der Elterngeld-Freibetrag ist beim Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) relevant. Er beläuft sich auf 300,00 Euro. In dieser Höhe wird das Elterngeld nicht auf die Höhe der Leistungen des Jobcenters angerechnet, sofern es als Ersatz für ein zuvor erworbenes Erwerbseinkommen dient. Keinen Elterngeld-Freibetrag erhalten somit die Bezieher von Hartz IV, die vor dem Bezugsbeginn des Elterngeldes nicht gearbeitet haben.

Geringverdiener, deren Einkommen zuvor niedriger als 300,00 Euro ausfiel, erhalten lediglich einen anteiligen Elterngeld-Freibetrag in der Höhe ihres ausfallenden Arbeitseinkommens. Eine den Elterngeld-Freibetrag in Höhe von 300,00 Euro übersteigende Auszahlung beim Elterngeld wird in voller Höhe als Einkommen auf die Leistungen des Jobcenters angerechnet.
  
bayovare
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggen oder jetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
Ähnliche Themen:
 
thema-finanzen.de Web