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Wie und wonach wird das Elterngeld berechnet?
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Das Elterngeld ersetzt ja den ausfallenden Lohn während der Bezugszeit, die kürzer als die maximal zulässige Elternzeit ist. Auf welche Weise wird denn das Elterngeld berechnet? Was gilt, wenn sich das Einkommen bei Lohnempfängern mit deutlich unterschiedlichem Arbeitsvolumen monatlich stark unterscheidet? Gibt es eigentlich Höchstbeträge und Mindestbeträge für die Elterngeldzahlung? Welche Beträge erhalten Studenten und sonstige nicht arbeitende Eltern?
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Das Elterngeld wird nach dem monatlichen Nettoentgelt berechnet. Sollte dieses stark schwanken, ist das durchschnittliche Monatseinkommen für die Festlegung maßgeblich. Es gibt aber einen Mindestsatz von 300,00 Euro und einen Elterngeld-Höchstsatz von 1800 Euro im Monat. Die Höhe des Elterngeldes beläuft sich demnach auf 65 bis 100 Prozent des für seine Berechnung maßgeblichen Einkommens, wobei höhere Nettoeinkünfte zu einem geringeren prozentualen Elterngeld führen.
Die Berechnung des Elterngelde erfolgt nicht nach dem Kalendermonat, sondern exakt gemäß des Geburtsdatums des Kindes nach dessen Lebensmonat. Eltern, die zuvor kein eigenes Einkommen erzielt hatte, erhalten den Mindestbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300,00 Euro. Die Teilzeitarbeit ist neben dem Elterngeldbezug zulässig, allerdings wird das erzielte Einkommen auf die Lohnersatzleistung angerechnet.
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