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Junges Konto und die Besonderheiten

 
Des Öfteren haben mein Mann und ich schon überlegt, ab wann es eigentlich Sinn macht, ein junges Konto für unseren Sohn zu eröffnen und was genau dabei die Besonderheiten sind.

Kennt sich jemand in dem Bereich aus und kann uns ein paar Hinweise geben, worauf wir beim Abschluss eines solchen Kontos achten sollten und was die Besonderheiten sind, die zum Beispiel nur für ein junges Konto gelten? Wären für jede Hilfe dankbar, denn mittlerweile wird es wohl Zeit, dass unser Sohn mehr finanzielle Freiheit erhält.
  
Cosimo
 
 
 
Man sollte so früh wie möglich ein junges Konto für die Kinder einrichten, am besten, sobald diese einigermaßen gelernt haben, mit dem bisher in bar gezahlten Taschengeld zu haushalten. So spätestens ab dem 10. bis 14. Lebensjahr ist ein junges Konto sinnvoll. Oftmals fangen die Kinder ab 14 oder 16 Jahre ohnehin an, eine kleine Nebenbeschäftigung auszuüben, wie etwa das Austragen von Zeitungen, um das eigene Taschengeld aufzubessern. Der Verdienst daraus wird üblicherweise nicht in bar ausgezahlt, sondern auf ein Konto überwiesen und dann ist es gut, wenn die Kinder schon ein eigenes Konto haben. Denn damit lernen sie auch gleich, wie man mit dem bargeldlosen Zahlungsverkehr umgeht, was im Erwachsenenalter besonders wichtig wird.

Ein junges Konto wird mittlerweile von fast jeder Bank angeboten. Es gilt automatisch bis zum 18. Lebensjahr, in vielen Fällen auch bis zur Vollendung der Ausbildung. Mittlerweile können sehr viele Banken ein junges Konto sogar noch länger anbieten, die Einrichtung bis zum 26. oder 30. Lebensjahr stellt oft kein Problem mehr dar. So sollen auch Studenten noch an die Bank gebunden werden, sozusagen als die Kunden von morgen.

Das junge Konto wird grundsätzlich gebührenfrei geführt, es fallen also keinerlei Kontoführungsgebühren an. Bei Minderjährigen wird allerdings auch kein Dispositionskredit gewährt, so dass das Konto nur im Guthaben geführt werden kann. Sobald das Kind allerdings volljährig ist, kann es genauso wie die Eltern einen Dispositionskredit beantragen. Bei Minderjährigen wird ebenfalls das Guthaben auf dem Konto verzinst, was beim herkömmlichen Konto nicht üblich ist. Bei den Zahlungsmöglichkeiten gibt es jedoch kaum Unterschiede. Ein junges Konto kann per Online Banking geführt werden, so dass sich hier die Möglichkeit bietet, Überweisungen und Daueraufträge online zu veranlassen, die bargeldlose Zahlung mittels EC Karte ist ebenfalls möglich. Allerdings geht dies nur mit Eingabe der PIN, nicht jedoch mit Unterschrift, um nicht Gefahr zu laufen, das Konto zu überziehen.

Für die Beantragung eines jungen Kontos bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig. Diese können ebenso bestimmen, dass das Kind monatlich nur über einen bestimmten Betrag verfügen darf, dies gilt selbst dann, wenn es bereits aus einer Berufsausbildung eine Vergütung erhält. Ab dem 18. Lebensjahr sind den Eltern jedoch hier wiederum die Hände gebunden, das Kind kann frei über sein Geld verfügen.
  
FeWo
 
 
 
Wir haben unseren beiden Söhnen auch solch ein "Junges Konto" eingerichtet, aber jetzt nicht unbedingt wegen der größeren finanziellen Freiheit, sondern damit sie frühzeitig auch den sparsamen Umgang mit Geld erlernen. Sie sollen selbst kalkulieren können, wie viel Geld sie im Monat zum ausgeben haben und auch wie es sich anfühlt, wenn man Monat für Monat Geld spart. Ansonsten gibt es dabei nur zu beachten, dass die Kontoführung natürlich kostenlos ist und es eine BankCard dazu gibt, welche es ermöglicht kostenfreie Bargeldverfügungen am Geldautomaten zu tätigen.
  
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