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Ihr Konto wurde gesperrt - und jetzt?

 
Meine Freundin bekam kürzlich einen Brief mit dem Betreff „Ihr Konto wurde gesperrt“. Nun ist sie erst einmal völlig aus dem Häuschen und löchert mich laufend wie es nun weitergeht. Aber, da ich selbst auch noch nie etwas mit einer Kontosperrung zu tun hatte, gebe ich diese Frage gern einmal weiter.

Was genau bedeutet das und was sollten jetzt ihre nächsten Schritte sein, um das Konto wieder „entsperren“ zu können? Kennt sich jemand mit einer solchen Kontensperrung aus und kann mir ein paar Infos geben, warum so etwas passiert und was man dagegen unternehmen kann? Denn ohne Konto kommt man ja heute wirklich nicht mehr weit.
  
Cosimo
 
 
 
Zunächst einmal muss ich zugeben, dass ich etwas verwundert bin, denn so einfach wird ein Konto eigentlich nicht gesperrt. Bis man den Brief mit dem Betreff „Ihr Konto wurde gesperrt“ bekommt, sind schon zahllose Mahnungen und teils auch Mahnbescheide erlassen worden. Nur, wenn der Schuldner auf all diese Schreiben nicht reagiert hat, kommt es zur Sperrung des Kontos, so zumindest meine Meinung. Wenn es dann wirklich so ist, dass das Konto gesperrt wurde, ist Eile angebracht.

Denn das Konto wird meist für maximal sieben bis 14 Tage gesperrt. Während dieser Zeit werden keine Abbuchungen mehr ausgeführt, Überweisungen sind nicht möglich und auch die Barauszahlung von Geldern wird nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Sofern Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit erzielt wird, ist der erste Gang der, der zum Amtsgericht führt.

Dort kann man sich den Pfändungsschutz bescheinigen lassen, der es ermöglicht, dass man über einen bestimmten Betrag frei verfügen kann, dieser wird von der Pfändung ausgeschlossen. Doch das Amtsgericht wird nur dann diesen Schutz vor der Pfändung aussprechen, wenn es sich um private Gläubiger handelt. Wer hingegen Schulden bei der Stadt oder dem Finanzamt hat, muss den Pfändungsschutz bei diesen Institutionen beantragen. Andernfalls winkt eine so genannte Erzwingungshaft, um das Geld einzutreiben.

Am einfachsten erzielt man eine Einigung mit den Gläubigern, indem man Ratenzahlung anbietet. Durch die Ratenzahlung kann das Konto ebenfalls wieder freigemacht werden, so dass die laufenden Kosten gezahlt werden können. Andernfalls ist lediglich die Abhebung der verfügbaren Gelder möglich, was jedoch nur am Schalter gelingen wird. Diese müssen dann per Bareinzahlung an die jeweiligen Gläubiger überwiesen werden, wobei dies jedoch Kosten in Höhe von etwa fünf Euro pro Überweisung mit sich bringt.

Wird hingegen kein Einkommen aus beruflicher Tätigkeit erzielt, sondern die Einnahmen stammen aus staatlichen Transferleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld oder Hartz IV, dann kann man nichts gegen die Kontensperrung tun. Man hat jedoch das Recht, die bezogenen Leistungen binnen sieben Tagen nach Geldeingang in bar abzuheben, auch ohne Pfändungsschutz.
  
FeWo
 
 
 
Na ja, was wird man denn da wohl machen sollen, wenn einem das Konto gesperrt wird? Man müsste als erstes mal die Gründe, die zur Kontosperrung geführt haben prüfen. Bestehen die Gründe zurecht, dann muss man diese natürlich erst einmal aus der Welt schaffen und sind die Gründe unberechtigt, dann muss man natürlich dagegen angehen.

Der erste Weg und Ansprechpartner wäre bei mir die Hausbank und dort würde ich mal alle Möglichkeiten einer Freischaltung und Entsperrung des Kontos ausloten. Die Gründe für eine Kontosperrung können sehr vielfältig sein. Das können unbezahlte Rechnungen, Pfändungen oder auch eine angeordnete Maßnahme des Finanzamtes sein.
  
Zeitgeist
 
 
 
   
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