Login :: Anmelden
Startseite Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung
Sie befinden sich hier: Startseite Rund ums Geld
    

Was tun, wenn nicht rechtzeitig Zahlung geleistet wurde?

 
Ich habe ein kleines Problem und zwar ist mir eine Rechnung meiner Versicherung untergegangen. Jetzt habe ich eine entsprechende Erinnerung bekommen, dass nicht rechtzeitig Zahlung eingegangen ist. Natürlich verlangt die Versicherung auch gleich saftige Mahngebühren.

Kann ich mich dagegen zur Wehr setzen oder muss ich das bezahlen? Denn eigentlich zahle ich alle meine Rechnungen pünktlich, nur ist diese eben einfach untergegangen. Wäre toll, wenn mir hier jemand einen Tipp geben kann, wie ich mich verhalten soll.
  
Cosimo
 
 
 
Soll es wirklich so sein, dass nicht rechtzeitig Zahlung geleistet wurde, dann ist es durchaus legitim, dass der Zahlungsempfänger an diese erinnert. Allerdings sagt das Wörtchen Erinnerung schon aus, dass es sich nicht um eine Mahnung im eigentlichen Sinne handelt. Und auf die Zahlungserinnerung oder die erste Mahnung dürfen nun einmal grundsätzlich keine Mahngebühren aufschlagen. Viele Unternehmen und Versicherungen berechnen diese Gebühren jedoch trotzdem. Doch auch wenn man eine Zahlung einmal versehentlich nicht rechtzeitig veranlasst hat, kann man durchaus auf die Zahlung der Mahngebühren verzichten. Die meisten Unternehmen sind froh, wenn sie wenigstens den Rechnungsbetrag bekommen und verzichten dann bereitwillig auf die Mahngebühren.

Wenn allerdings bereits mehrere Mahnungen vorliegen, dann ist eine Mahngebühr durchaus berechtigt und diese sollte in jedem Fall mit bezahlt werden. Gleiches gilt im Übrigen für die Verzugszinsen, die sogar gerichtlich einwandfrei anerkannt werden und bei Bedarf eingeklagt werden können. Sie stellen sozusagen den Schadensersatz dar, den ein säumiger Kunde zahlen muss. Denn durch die nicht rechtzeitige Zahlung konnte das Geld noch nicht für das Unternehmen arbeiten, es ist ein Zins-Schaden entstanden, der vom Kunden ausgeglichen werden soll.

Wer sich unsicher ist, ob die Verzugszinsen berechtigt sind, der sollte sich noch einmal die AGB durchlesen. In diesen ist oft eindeutig erläutert, wie hoch die Zinsen bei dem jeweiligen Unternehmen sind. Allerdings gelten hier auch Gesetze, das BGB zum Beispiel. Dieses begrenzt den Höchstwert für Verzugszinsen, die sich dann nach dem Basiszins der EZB richten.
  
FeWo
 
 
 
Mahngebühren zu berechnen, ist durchaus möglich, selbst bereits bei der 1. Mahnung, sofern dies vereinbart wurde. Meistens stehen dies in den AGB's oder anderen Vereinbarungen.
  
Albwald
 
 
 
Wenn regelrechte Mahngebühren berechnet wurden, dann kann es sich ja eigentlich nicht um eine simple Zahlungserinnerung gehalten haben, denn diese gehen üblicherweise ohne die Berechnung von Mahngebühren durch. Ob man sich nun zur Wehr setzen kann oder sollte, das ist natürlich immer etwas Einzelfallabhängig und bedarf einer genaueren Betrachtung. Aber auf alle Fälle sollte man sich mal mit der Versicherung in Verbindung setzen und versuchen das Problem darzustellen und zu lösen. Ein solches Gespräch kann mitunter schon Wunder wirken und vielleicht bekommt ja man so die Mahngebühren vom Tisch.
  
einsteiger
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggen oder jetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
Ähnliche Themen:
 
thema-finanzen.de Web