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Beim Arbeitsamt Selbstständigkeit beantragen
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Ich möchte mich selbstständig machen, bin derzeit aber arbeitslos. Kann mir das Arbeitsamt helfen, wenn ich eine eigene Existenz aufbauen will? Und vor allen Dingen, wie kann ich beim Arbeitsamt Selbstständigkeit beantragen?
Muss ich hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen oder steht mir die Hilfe so zu, wie das Arbeitslosengeld, wenn ich arbeitslos werde? Wäre toll, wenn mir hier jemand weiter helfen könnte, denn dann wäre ich doch schon mal einen Schritt weiter und ein Stück näher an meinem Ziel, der Selbstständigkeit.
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Vom Arbeitsamt Selbstständigkeit fördern zu lassen, ist generell möglich. Allerdings müssen dabei, wie vermutet, natürlich ganz bestimmte Voraussetzungen bestehen. Diese Bedingungen werden in den einzelnen Gesetzestexten genau definiert. So wird das Arbeitsamt Selbstständigkeit vorrangig mit dem Gründungszuschuss unterstützen. Dieser stellt eine Zusammenlegung der einstigen Einzel-Maßnahmen zur Förderung der Ich-AG, sowie des Überbrückungsgeldes dar. Es handelt sich um einen tatsächlichen Zuschuss, das heißt, das Geld muss nicht zurück gezahlt werden.
Der Gründungszuschuss kann vom Arbeitsamt aber nur dann gewährt werden, wenn noch ein Restanspruch von mindestens 90 Tagen auf Arbeitslosengeld I besteht. Ist dieser Restanspruch nicht mehr vorhanden, so kann der Gründungszuschuss nicht gewährt werden. Weiterhin ist eine Förderung nur dann möglich, wenn man vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit arbeitslos oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme war. Eine Gründung, die direkt aus einem ausgeübten Arbeitsverhältnis entsteht, kann damit nicht gefördert werden.
Der Gründungszuschuss selbst wird für neun Monate gewährt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeld I. Hinzu kommen noch 300 Euro für die soziale Sicherung, sprich, um die Krankenversicherung bezahlen zu können. Nach Ablauf der neun Monate können die 300 Euro für weitere sechs Monate gezahlt werden. Hierfür muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.
Sowohl beim Erst-, als auch beim Zweitantrag ist es so, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Geschäftsidee gewährleistet sein muss. Diese muss der Gründer anhand eines Businessplans bzw. eines ausgereiften Konzeptes nachweisen. In diesem sollten sich zunächst Angaben zum Gründer selbst befinden. Es muss klar werden, dass er die notwendigen Qualifikationen aufweist, um die Tätigkeit ausüben zu können.
Weiterhin muss die Geschäftsidee mit allen Risiken und Chancen dargestellt werden. Zusätzlich sollten Prognosen bezüglich Umsatz, Gewinn, Rentabilität und Liquidität mit einfließen. Das Arbeitsamt überprüft anhand dieser Unterlagen, ob die Gründung Aussicht auf Erfolg hat. Ist dies der Fall, kann der Gründungszuschuss gewährt werden. Wenn die Agentur jedoch Grund zu der Annahme hat, dass sich das Geschäftsmodell nicht tragen wird, gibt es auch keinen Gründungszuschuss.
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Dass die Selbstständigkeit beim Arbeitsamt beantragt werden muss und irgendwelchen Voraussetzungen unterliegen würde, das wäre mir eigentlich neu. Wenn, dann würde ich beim Arbeitsamt vielleicht mal eine ausführliche Beratung zur geplanten Selbständigkeit in Anspruch nehmen. Diese Beratung wird meines Wissens kostenlos angeboten und bei dieser Gelegenheit würde ich gleich mal alle Eventualitäten, wie etwa Anspruch auf Arbeitslosen Geld wenn die Selbständigkeit schief geht, dort mit abklären.
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