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Alte Schulden verjähren - Fristen und Informationen

 
Als ich so zwischen 20 und 22 war habe ich eine Menge Schulden gemacht. Ich bin in die Versandhausfalle getappt und habe gleichzeitig auch viele meiner Handy Rechnungen nicht bezahlt. Ich möchte jetzt unbedingt auch im Hinblick auf die Liebe zu meinem Kind dringend von meinen Schulden runter. Ich arbeite hart daran die Schulden zu vermindern.

Jetzt habe ich aber letztens irgendwo mitbekommen, dass gewisse Schulden auch verjähren können, Stimmt das denn? Würde mich echt freuen wenn mir da jemand Informationen geben könnte.
  
Wolke7
 
 
 
Das Thema Verjährung ist recht komplex und ich empfehle generell im Zweifel, einen Anwalt zu befragen, der hieb- und stichfeste Beratung für den Fragenden hat. Trotzdem können wir hier einmal allgemeine Infos und Fristen zum Thema "Schuldenverjährung" aufführen:

Definition von Verjährung im Schuldrecht
Nach Verstreichung einer gewissen Frist, erlischt der Anspruch der Forderung eines Gläubigers gegenüber dem Schuldner, der Schuldner selbst beruft sich dann auf die Einrede der Verjährung

Verjährungsfristen
Es gilt das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (ehemals §§ 194 ff. BGB, Verjährungsvorschriften), dieses besagt, dass die Frist bei Regel-Verjährung 3 Jahre beträgt (§ 195 BGB). Handelt es sich allerdings nicht um eine Regelverjährung, so gelten andere Fristen:

- 2 Jahre bei Ansprüchen aus Reisevertrag (§ 651 g Abs. 2 BGB)
- 10 Jahre bei Rechte an Grundstück (§ 196 BGB)
- 5 Jahre bei Mängelanspruch bei Werkvertrag, Bauwerk (§ 634 a BGB)
- 2 Jahre bei Mängelansprüchen bei Werkleistung, Wartung, Herstellung, Veränderung einer Sache (§ 634 a BGB)
- 3 Jahre bei Mängelansprüchen bei sonstigen Dingen wie zum Bsp. Transportverträge (§ 634 a BGB)
- 30 Jahre bei Herausgabeansprüchen bei Erbrecht, Familienrecht, Eigentum & rechtskräftig festgestellt Ansprüche (§ 197 BGB)
- 6 Monate bei Ersatzanspruch des Vermieters (Mietvertrag, Verschlechterung/Veränderung des Mietobjekts) (§ 548 BGB)
- 6 Monate bei Ersatzansprüchen eines Mieters (Mietvertrag, Aufwendungen) (§ 548 BGB)
- 5 Jahre bei Mängelansprüchen in Bezug auf Kauf eines Bauwerks (§ 438 BGB)
- 2 Jahre bei Mängelansprüchen in Bezug auf Kauf von beweglichen Sachen (§ 438 BGB)

Wann beginnt die Schulden-Verjährung?
Das Eintreten der Verjährungsfrist ist gemäß § 199 Abs. 1 BGB folgendermaßen geregelt:
Die Schulden Verjährungsfrist beginnt mit Beendigung des Kalenderjahres (31. Dez, 24.00 Uhr), in welchem der Anspruch entstand und in welchem der Gläubiger 1. von der Person des Schuldners in Kenntnis gesetzt worden ist oder Kenntnis hätte erlangen müssen (ohne grobe Fahrlässigkeit) und 2. die anspruchsbegründeten Umstände kennt. Man nennt dieses Verfahren, bei dem die Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres einsetzt, Ultimoverjährung.

Verlauf der Verjährungsfrist
Verschiedene Dinge können die Dauer der Verjährung in die Länge ziehen bzw. unterbrechen. dazu gehört zum Beispiel die Hemmung. Bei einer Hemmung wird die Frist zur Verjährung angehalten, sie kann ausgelöst werden durch:
- nach § 204 BGB Rechtsverfolgung, v.a. durch Güteantrag Einreichung, gerichtliches Mahnverfahren (gerichtlicher Mahnbescheid) und Klageerhebung
- nach § 203 BGB Verhandlung bez. des Anspruchs
- nach § 206 BGB höhere Gewalt (Bsp. keine Kommunikation möglich durch Katastrophe)
- nach § 205 BGB Leistungsverweigerungsrecht (Bsp. Zahlungsaufschub, Stundung)
- nach § 207 BGB familiäre o.ä. Grunde (Bsp Scheidung, Schadenersatzanspruch des Ehegatten)
- nach § 208 BGB Verletzung sexueller Selbstbestimmung

Kein Hemmungsgrund ist die außergerichtliche Mahnung! Sechs Monate nachdem ein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde, oder das Verfahren durch Stillstand oder anderweitige Beendigung zu einem Ende gekommen ist, endet die Hemmung, die Verjährungsfrist nimmt dann gemäß § 204 Abs. 2 BGB und § 209 BGB wieder ihren Lauf. Ansonsten gibt es noch die so genannte Ablaufhemmung, diese tritt aber gemäß § 211 BGB nur bei Nachlassfällen und gemäß § 210 BGB bei nicht voll geschäftsfähigen Personen (ohne gesetzlichen Vertreter) ein.

Ein Neubeginn der Verjährung setzt ein gemäß § 212 BGB bei:
- Vornahme bzw. Beantragung einer Vollstreckungshandlung (behördlich oder gerichtlich)
- Anerkennung des Anspruchs, zum Beispiel durch Zinszahlung, Abschlagszahlung usw.

Die absolute Verjährung tritt gemäß § 199 Abs. 2 BGB nach 30 Jahren ab Zeitpunkt der Pflichtverletzung bzw. Handlung bez. Schadensersatzansprüchen auf Grund Verletzungen von Freiheit, Leben, Gesundheit oder Körper unabhängig von Kenntnis und Entstehung ein. Sonstige Ansprüche (kein Schadenersatz) verjähren gemäß § 199 Abs. 4 BGB unabhängig von Kenntnis/Entstehung usw. nach 10 Jahren.

Nachdem Schulden/Forderungen verjährt sind
Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, so erhält der ehemalige Schuldner das so genannte Leistungsverweigerungsrecht - gemäß § 214 BGB Einrede der Verjährung. Dies muss vom Schuldner auch geltend gemacht werden und wird nicht automatisch von amtswegen berücksichtigt. Gemäß § 214 Abs. 2 BGB bleibt der Anspruch jedoch immer als Rechtsgrund bestehen, er wird nicht rechtsgrundlos. Gemäß § 215 BGB kann eine Aufrechnung auch bei verjährten Schulden bzw. Forderungen erfolgen, sofern die Aufrechnungslage bereits vor Verjährung des Anspruchs bestand.

Mit den Verjährungsfristen dürfen Ausschlussfristen bzw. Verfallfristen nicht verwechselt werden, ein Unterschied besteht ebenfalls zur (recht ähnlichen) Verwirkung. Es ist möglich, dass Verjährungsfristen und Ausschlussfristen aufeinandertreffen, zum Beispiel bei Anspruch wegen eines Reisemangels: der Urlauber muss (Reisevertrag) den Anspruch bis einen Monat nach Beendigung der Reise geltend machen [Ausschlussfrist], verjähren [Verjährungsfrist] wird der Anspruch gemäß § 651 g BGB aber erst nach 2 Jahren.
  
FeWo
 
 
 
Aktuell habe ich genau die selbe Fragestellung in meiner Bekanntschaft und deswegen habe ich auch gleich mal im Internet recherchiert und tatsächlich stellt sich die Verjährungsfrist von Schulden sehr unterschiedlich dar. Man kann derzeit von 3 bis 30 Jahren ausgehen und auch der Fristbeginn ist mitunter etwas variabel gestaltet. Welche aktuellen Verjährungsfristen bei Verschuldungen gelten und welche Möglichkeiten von Fristverlängerungen bestehen, das kann man auch auf dieser Seite ganz gut nachlesen. Aber wenn deine Schulden überhand nehmen sollten, dann würde ich eine Beratung wahrnehmen.
  
frankie
 
 
 
   
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