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Steuerliche Behandlung von Gewinnvorträgen einer GmbH

 
Was ist ein Gewinnvortrag bei der Bilanzierung einer GmbH? Wann hat eine GmbH die Möglichkeit, einen Gewinnvortrag zu beschließen? Wie wirkt sich der Gewinnvortrag auf die steuerliche Belastung einer GmbH aus? In welchem Jahr erfolgt die Versteuerung des Gewinnanteils, der in den Gewinnvortrag einfließt? Gehört der Gewinnvortrag zum Eigenkapital oder zum Fremdkapital einer GmbH und wie wird dieser denn bei mehreren Gesellschaftern behandelt?
  
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Ein Gewinnvortrag besteht aus dem nicht ausgeschütteten Teil des Gewinns, der nach einem vorhergehenden Beschluss der Gesellschafterversammlung auf das folgende Geschäftsjahr übertragen wird. Der Gewinnvortrag ist dann möglich, wenn die Gesellschaft innerhalb des zu bilanzierenden Geschäftsjahres einen Gewinn erzielt hatte. Der Gewinnvortrag stellt einen Teil des Eigenkapitals der GmbH dar.

Steuerlich wirkt sich der Gewinnvortrag bei der Körperschaftssteuer nicht aus, da diese anhand des erzielten Gewinnes ohne Berücksichtigung von dessen Verwendung berechnet wird. Indirekt wirkt sich der Gewinnvortrag steuerlich auf die Höhe der von den Gesellschaftern zu zahlenden Kapitalertragssteuer aus, da für deren Fälligkeit nicht der Termin der Gewinnerzielung, sondern das Datum der tatsächlichen Gewinnausschüttung maßgeblich ist.
  
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