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Besteht für Aktien eine generelle Depotpflicht?

 
Müssen Aktien denn zwingend in einem Depot aufbewahrt werden oder hat der Inhaber die Möglichkeit, die Papiere bei sich zuhause aufzubewahren? Was ist bei der Nichtnutzung eines Aktiendepots, sofern diese überhaupt möglich ist, zu beachten? Ist das Halten von Aktien ohne den Besitz eines Depots realistisch oder ist die persönliche Aufbewahrung aus praktischen Gründen nahezu unmöglich? Habt oder hattet ihr ein Aktiendepot und welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht?
  
zwilling
 
 
 
Eine generelle Depotpflicht besteht meinem Wissen nach für Aktien in rechtlicher Hinsicht nicht. Es ist somit statthaft, dass ein Aktionär seine Wertpapiere bei sich zuhause aufbewahrt. In diesem Fall muss er selbst darauf achten, die Kupons zur Dividendenauszahlung vorzulegen. Falls er an der Hauptversammlung teilnehmen oder sein Stimmrecht schriftlich ausüben möchte, kümmert er sich ebenfalls um die Einladung beziehungsweise um die Zusendung der Unterlagen zur Abstimmung.

Obgleich keine gesetzliche Depotpflicht besteht, ist das Halten von Aktien ohne den Besitz eines Depots in der Praxis nicht möglich. Sie setzt die Ausgabe körperlicher Aktienstücke voraus, die unüblich ist. Aus diesem Grund besteht für Aktien zwar keine juristische, wohl aber eine praktische Depotpflicht.
  
Insulaner
 
 
 
   
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