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Voraussetzungen und Dauer Kontosperrung aufzuheben
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Was ist eine Kontosperrung? Wodurch wird diese denn veranlasst? Wie lässt sich eine bestehende Kontosperrung wieder aufheben? Welchen Zeitraum benötigt die Bank bis zur Aufhebung einer bestehenden Sperre? Gibt es eine Möglichkeit, die Sperrung des Girokontos aufzuheben, ohne dass die dazu geführt habenden Schulden komplett bezahlt wurden? Welche Besonderheiten gelten bei einer Kontosperrung nach dem Ableben des Kontoinhabers?
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Eine Kontosperrung im engeren Sinn ist die Folge einer Pfändung. Sie wird aufgehoben, wenn der Gläubiger die Erfüllung seiner Forderungen oder eine mit dem Kontoinhaber getroffene Vereinbarung hinsichtlich der Begleichung der Schulden meldet. Des Weiteren führt die Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) grundsätzlich zur Aufhebung einer aufgrund der Pfändung eingerichteten Kontosperrung.
Bei dieser sind keine abgehenden, wohl aber eingehende Zahlungen möglich. Die vorübergehend nicht mögliche Verfügung über ein Konto nach dem Ableben des Kontoinhabers wird umgangssprachlich ebenfalls als Kontosperrung bezeichnet. Sie ist aufzuheben, sobald ein Erbschein oder eine notariell beglaubigte Vollmacht zur Testamentsabwicklung vorgelegt wird.
Zudem lässt sie sich durch die Erteilung einer Kontovollmacht zu Lebzeiten des Kontoinhabers vermeiden. Unabhängig vom Anlass sollen Kontosperren bei einem nicht mehr bestehenden Sperrgrund so schnell wie möglich aufgehoben werden.
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