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Voraussetzungen um Fahrtkostenzuschuss zu beantragen
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit Leistungsempfänger einen Fahrtkostenzuschuss beim Arbeitsamt beantragen können? Ist die Antragstellung auch ohne Leistungsbezug möglich? Wird der Fahrtkostenzuschuss nur für einmalige Fahrten oder auch für einen längeren Zeitraum bezahlt? Handelt es sich um eine Pflichtleistung oder um eine Kann-Leistung? Habt ihr schon mal Fahrtkostenzuschuss beantragt und wie war das Prozedere?
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Einen regelmäßigen Fahrtkostenzuschuss erhalten Bewerber ebenso wie Teilnehmer an einer vom Arbeitsamt vermittelten Fortbildungsmaßnahme, wenn sie diesen vor der Wahrnehmung des entsprechenden Termins ordnungsgemäß beantragen. Die Antragstellung für einen Zuschuss zu den bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch anfallenden Fahrtkosten ist außer für Arbeitslose auch für Arbeitssuchende vor dem Ende des gegenwärtigen Beschäftigungsverhältnisses möglich.
Das trifft zudem auch auf Lehrstellenbewerber zu. Üblicherweise bezuschusst das Arbeitsamt nämlich die Fahrtkosten bei Ausbildungsbewerbern und Empfängern des Arbeitslosengeldes I nur teilweise, während das Jobcenter ALG II-Empfängern teilweise die vollständigen Kosten erstattet. Des Weiteren erhalten ehemalige Leistungsempfänger während der ersten drei bis sechs Monate nach einer Arbeitsaufnahme auf Antrag einen Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitsamt. Dieser gehört grundsätzlich zu den Kann-Leistungen, wird aber üblicherweise bewilligt.
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