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Berechnung Berufsunfähigkeitsrente für Selbstständige
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Auf welche Weise wird die Berufsunfähigkeitsrente bei Selbstständigen und Freiberuflern berechnet? Über welchen Betrag sollten diese einen Versicherungsvertrag gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit abschließen? Existieren für die Berechnung des wünschenswerten Versicherungsbetrages in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler und Selbstständige unterschiedliche Ansätze? Besteht auch ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige und Freiberufler?
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Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt keine Berufsunfähigkeitsrente, sondern lediglich eine Erwerbsminderungsrente, wenn der Versicherte keiner Tätigkeit nachgehen kann. Freiberufler und Selbstständige haben zudem nur Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, wenn sie eine der wenigen rentenversicherungspflichtigen Tätigkeiten ausüben oder freiwillige Beiträge gezahlt haben.
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente richtet sich danach, welcher Rentenbetrag im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Für die Berechnung der wünschenswerten Berufsunfähigkeitsrente existieren grundsätzlich zwei Methoden. Die eine geht davon aus, dass der Versicherungsnehmer eine Rente in Höhe seines bisherigen durchschnittlichen Gewinnes erzielt.
Die zweite Berechnungsmethode berücksichtigt den gewünschten Lebensstil beim Rentenbezug. In beiden Fällen ist zu bedenken, dass je nach Art der Verletzung oder Erkrankung zusätzliche Ausgaben notwendig sein können. Ideal ist eine Versicherungsvertragsklausel, die eine regelmäßige Steigerung der Rentenleistungen gemäß der Inflationsrate vorsieht.
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