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Berechnung der Unterhaltskosten von Frau und Kind
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Nach einer Scheidung besteht die Verpflichtung, die frühere Ehefrau (bei einer Einverdienerehe) und die Kinder weiterhin zu versorgen. Wie werden die Unterhaltskosten für die ehemalige Gattin und für die Kinder berechnet? Kinderunterhalt fällt zudem auch bei volljährigen Kindern an, die ihren Lebensunterhalt aufgrund einer absolvierten Ausbildung nicht selbst finanzieren können. Welche Regeln gelten in diesem Fall? Gibt es auch einen Unterhalt innerhalb einer bestehenden Ehe?
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Die Frage bezieht sich auf die traditionelle Rollenverteilung innerhalb einer Ehe. Sollte die Frau arbeiten und der Mann den Haushalt führen, entsteht für ihn erst einmal ein Unterhaltsanspruch. Während des gemeinsamen Ehelebens erfolgt die Unterhaltsleistung üblicherweise als Sachleistung plus Taschengeld.
Nach einer Trennung berechnet sich der Unterhalt für die ehemalige Partnerin dann nach dem Additionsverfahren, das die jeweiligen Einkünfte beider Ex-Partner berücksichtigt. Der Unterhalt ist je nach Dauer der Ehe zeitlich befristet. Abweichende Regeln sind durch einen Ehevertrag möglich.
Der Kindesunterhalt berechnet sich grundsätzlich und ausnahmslos nach der Düsseldorfer Tabelle. In allen Fällen steht dem Unterhaltspflichtigen ein Selbstbehalt zu. Falls er sich nicht aktiv bemüht, diesen tatsächlich als Einkommen zu erzielen, rechnen die Familiengerichte den entsprechenden Betrag als fiktiven Verdienst an.
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