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Berechnung des Anlagevermögens von Unternehmen
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Was ist denn eigentlich das Anlagevermögen eines Unternehmens? Wie wird dieses berechnet? Aus welchen Bestandteilen setzt sich das betriebliche Anlagevermögen zusammen? Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Bewertung der Teile des Anlagevermögens eines Unternehmens, deren Wert sich nicht aus eindeutigen Kriterien ergibt? Wodurch unterscheidet sich das Anlagevermögen vom Umlaufvermögen eines Betriebes und was ist bei deren Berechnung zu beachten?
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Das Anlagevermögen eines Betriebes dient dauerhaft dem Betriebszweck und wird im Gegensatz zum Umlaufvermögen nicht bearbeitet beziehungsweise verarbeitet. Das betriebliche Anlagevermögen setzt sich aus Sachanlage, Finanzanlagen und immateriellen Vermögenswerten zusammen. Eine zusätzliche Unterscheidung bezieht sich bei Sachwerten auf von einem regelmäßigen Wertverlust betroffenen und die im Wert gleichbleibenden Bestandteile.
Während Finanzanlagen wie Beteiligungen und Wertpapiere mit dem Wert zum Bilanzstichtag und Sachanlagen mit ihrem Restwert, der sich aus dem Anschaffungspreis abzüglich der Abschreibungen ergibt, bewertet werden, ist für immaterielle Vermögenswerte eine Schätzung ihres Wertansatzes erforderlich.
Zugleich sind die teilweise bestehenden Aktivierungsverbote für bestimmte immaterielle Werte des Betriebsvermögens wie Markenrechte zu beachten. Sofern sich nicht durch die regelmäßigen Abschreibungen erfasste Wertminderungen im Sachvermögen erkennen lassen, müssen diese vor der Berechnung des aktuellen Anlagevermögens mittels einer angemessenen Sonderabschreibung berücksichtigt werden.
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