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Beitragsbemessungsgrenze bei der Rentenversicherung

 
Was bedeutet eigentlich die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung? Hat sie Auswirkungen auf die spätere Rentenhöhe? Gibt es eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung oder existieren je nach Wohnort beziehungsweise Versichertengruppe Unterschiede? Wie oft wird die Bemessungsgrenze für die Rentenversicherung neu festgelegt? Wie lautet denn das Pendant in der österreichischen Sozialversicherung? Hat denn da vielleicht jemand mal ein paar aktuelle Zahlen zur Bemessungsgrenze parat?
  
Oskar
 
 
 
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung legt fest, dass von den diesen überschreitenden Teilen des Einkommens keine Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Da sich die spätere Rentenhöhe anhand der gezahlten Beiträge bestimmt, beschränkt die Beitragsbemessungsgrenze indirekt den Betrag der späteren Rentenzahlungen.

Bei der aktuell gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen Unterschiede zwischen Ostdeutschland und Westdeutschland sowie zwischen der allgemeinen und der knappschaftlichen Sozialversicherung. Für das Kalenderjahr 2016 lauten die Bemessungsgrenze in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung auf 64.800 Euro im Osten und 74.000 Euro im Westen. In der knappschaftlichen Rentenversicherung betragen die entsprechenden Werte 79.800 Euro in Ostdeutschland und 91.800 Euro in Westdeutschland.

Das österreichische Pendant stellt die Höchstbeitragsgrundlage dar, die einheitlich für das ganze Land und für alle Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung gilt. Sie beläuft sich 2016 auf 68.040 Euro.
  
Nettorechner
 
 
 
Die Beitragsbemessungsgrenze verstehe und interpretiere ich so, dass Beiträge zur Rentenversicherung eben ab einem bestimmten Einkommen gedeckelt sind und man dann eben keine höheren monatlichen Beiträge bezahlt, auch wenn man hunderttausende Euro im Jahr verdient. Dieses Prinzip gibt es aber wohl auch bei der Krankenversicherung und nicht nur bei der Rentenversicherung.

Auswirkungen auf die Rentenhöhe haben diese Regelungen natürlich auch, weil die maximal erreichbare Rentenhöhe dann ebenfalls gedeckelt ist. Wie die österreichische Sozialversicherung aufgebaut ist, dazu kann ich nicht viel sagen, aber zum Thema Rentenversicherungsbeitrag und Beitragsbemessungsgrenze, da kann man auch diese Erklärungen und zugehörigen Beispielrechnungen mal durchlesen.
  
Wolke7
 
 
 
   
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