 |
Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung |
Beitragsbemessungsgrenze bei der Krankenversicherung
|
|
|
Welche Funktion übt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung aus? Entspricht diese der Einkommensgrenze für die Versicherungspflicht der Arbeitnehmer oder bestehen Unterschiede zwischen beiden Werten? In welchen Abständen wird die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung verändert?
Wirkt sich der festgelegte Wert ebenfalls auf einen Weiteren Zweig der gesetzlichen Sozialversicherungen aus? Führt die Festlegung einer Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenvollversicherung zu Einschränkungen von Zahlungen im Leistungsfall? Werden diese Beitragsbemessungsgrenzen denn immer mal wieder angepasst?
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bewirkt, dass der diese übersteigende Einkommensanteil nicht für die Beitragsberechnung herangezogen wird. Somit führt die Beitragsbemessungsgrenze in Verbindung mit dem von der jeweiligen Krankenkasse festgelegten Zusatzbeitrag zu einer Beitragshöchstgrenze.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Grenze für die Festlegung der Versicherungspflicht grundsätzlich höher als die Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragshöchstgrenze wirkt sich im Leistungsfall auf die Höhe des Krankengeldes aus. Für die gesetzliche Pflegeversicherung gilt dieselbe Bemessungsgrenze wie für die Krankenversicherung.
Die Neufestlegung der entsprechenden Werte erfolgt in aller Regel jährlich, wobei eine Erhöhung üblich ist. Im Jahr 2016 beläuft sich die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf 50 850 Euro. In Österreich kommt die Höchstbeitragsgrundlage zur Anwendung, die 2016 bei 68 040 Euro Jahreseinkommen liegt und für alle Versicherungszweige gilt.
|
|
|
|
|
|
|
Die Funktion einer Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt ja auf der Hand, nämlich dass man Besserverdienende durch überhöhte Krankenversicherungsbeiträge, nicht in die PKV abdrängen möchte. Denn solche Beitragszahler, die will ja auch keine Krankenkasse der Welt verprellen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird dabei wohl jährlich angepasst und wie man hier nachlesen kann, liegt diese aktuell wohl bei 3.712,50€ im Monat. Das heißt im Klartext, dass wer darüber verdient, auch nicht mehr an Krankenkassenbeiträgen bezahlt.
|
|
|
|
|
|
|
|