 |
Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung |
Voraussetzungen um Baukindergeld zu beantragen
|
|
|
Was ist denn eigentlich unter dem Baukindergeld zu verstehen und unter welchen Voraussetzungen wird dieses ausgezahlt? Ist Baukindergeld ein offizieller oder ein nur noch in der Umgangssprache verwendeter Begriff? In welchem Gesetz sind die Regeln für den Anspruch auf das Baukindergeld zu finden? In welcher Höhe wird das Baukindergeld ausgezahlt?
|
|
|
|
|
|
|
|
Der Begriff Baukindergeld ist nur noch umgangssprachlich richtig, da es sich bei der Leistung offiziell um eine Variante der Kinderzulage handelt. Ihre Höhe beläuft sich aktuell auf etwa achthundert Euro im Jahr. Sie wird jedoch nur in Verbindung mit der seit 2003 für neue Anlagen nicht mehr ausgezahlten Eigenheimzulage sowie nach Maßnahmen zur energietechnischen Verbesserung der Wohnung ausgezahlt.
In einer weiteren Bedeutung wird auch die Kinderzulage bei zu Wohnzwecken verwendeten Riester-Verträgen gelegentlich als Baukindergeld bezeichnet. Voraussetzung ist jeweils, dass das Kind in der entsprechenden Wohnung lebt. Bei mehreren Eigentümern wird der Anspruch auf die als Baukindergeld bezeichneten Leistungen auf diese aufgeteilt.
Eine weitere Voraussetzung für die Auszahlung der entsprechenden Leistung besteht darin, dass für das Kind Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf das Kindergeld besteht. Das gilt für minderjährige sowie auch sich noch in der Ausbildung befindende Kinder sowie in einigen weiteren Fällen.
|
|
|
|
|
|
|
|