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Voraussetzungen und Konditionen von Agrarkrediten

 
Zu den besonderen Kreditformen gehört der Agrarkredit. Welche Voraussetzungen sind erforderlich, damit ein Betrieb einen Agrarkredit beantragen kann? Gibt es auch auf dem Agrarsektor Förderkredite zu vergünstigten Bedingungen? Können diese über die KfW Bank bezogen werden oder gibt es gesonderte Bankinstitute für die Landwirtschaft? Können Agrarkredite auch als Betriebsmittelkredit von jeder Bank bezogen werden und welcher Sicherheiten bedarf es hierbei?
  
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Grundvoraussetzung für den möglichen Erhalt eines Agrarkredites ist das Bestehen eines landwirtschaftlichen Unternehmens im Haupterwerb oder im Nebenerwerb. Grundsätzlich kann jedes Kreditinstitut Agrarkredite anbieten, in ländlichen Gebieten erfolgt die Abwicklung zumeist über eine Raiffeisenbank. Förderkredite für landwirtschaftliche Betriebe werden nicht über die KfW Bank, sondern über die Rentenbank (mit vollständigem Namen Landwirtschaftliche Rentenbank) abgewickelt.

Die Bedingungen zur Vergabe von Förderkrediten sind mit den Voraussetzungen zur Kreditvergabe an andere Unternehmen durch die KfW Bank vergleichbar. Bei Agrarkrediten ist jedoch zwischen kurzfristigen Betriebsmittelkrediten und langfristigen Darlehen für die Übernahme eines Hofes beziehungsweise zum Erwerb zusätzlicher Flächen zu unterscheiden.

Ob Sicherheiten bei der Aufnahme von Agrarkrediten zu stellen sind, entscheidet der Kreditgeber anhand des Kreditbetrages und der Bonität des landwirtschaftlichen Betriebes.
  
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