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Voraussetzungen und Verpflichtung zur Kontenoffenlegung
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Kontoinhaber werden ja mitunter zur Offenlegung ihres Kontos oder auch Konten aufgefordert. Nur in beispielsweise welchen Zusammenhängen oder Vorfällen muss man das denn eigentlich tun? Wer fordert denn unter welchen Voraussetzungen zur Kontenoffenlegung auf?
Ist man denn zu einer Kontenoffenlegung verpflichtet und was passiert denn eigentlich wenn man dieser Aufforderung nicht nachkommt? Ist eine Kontenoffenlegung eher als Ausnahme zu sehen oder wird solch ein Verfahren häufig praktiziert?
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Eine Kontenoffenlegung ist grundsätzlich beim Ableben eines Kontoinhabers erforderlich. In diesem Fall erhält das Finanzamt Kenntnis von den entsprechenden Kontoständen und kann die Abführung der Erbschaftssteuer durch die Erben nachhalten. Des Weiteren fordern Finanzämter und Strafverfolgungsbehörden zu Prüfzwecken zu einer Kontenoffenlegung auf.
Wenn der betroffene Kontoinhaber der Forderung zu dieser nicht fristgerecht nachkommt, wenden sie das so genannte Kontenabrufverfahren an. Die Nutzung des Kontenabrufverfahrens anstelle einer beim Kontoinhaber angeforderten Kontenoffenlegung kommt in der Praxis häufig vor, obgleich sie nur in Ausnahmefällen erfolgen soll. Bei Anträgen auf das Arbeitslosengeld II fordern Jobcenter zumeist eine vollständige Kontenoffenlegung einschließlich der Kontostände ein.
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