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Voraussetzungen um Pflegewohngeld zu beantragen
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Im Zusammenhang mit der Unterbringung altersschwacher Menschen in Pflegeheime hört und liest man ja immer wieder mal den Begriff vom Pflegewohngeld. Wie ich das bisher mitbekommen habe wird dieses Pflegewohngeld wohl nur in vereinzelten Bundesländern gezahlt?
Von daher würde mich schon mal interessieren, wer denn wann, wofür und in welchen Bundesländern Pflegewohngeld zahlt? Welche Voraussetzungen muss man den für die Zahlung von Pflegewohngeld erfüllen und welche Rolle spielen Einkommen und oder Vermögen dabei? Wie läuft eine Zahlung von Pflegewohngeld in der Praxis ab und an wen erfolgen denn diese Zahlungen?
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Das Pflegewohngeld wird von einigen Bundesländern (im Jahr 2013 Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) als Zusatzleistung für die Aufwendungen einer vollstationären Pflege ausgezahlt. Bei der Prüfung des möglichen Rechtsanspruches auf das Pflegewohngeld prüfen alle diese Leistung auszahlenden Bundesländer die Höhe des Einkommens eines Pflegebedürftigen, dessen Vermögen wird zurzeit jedoch nur in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen auf den Leistungsanspruch angerechnet.
Der grundsätzliche Sinn des Pflegewohngeldes besteht darin, dass der zu pflegende Bewohner eines Pflegewohnheimes den Anteil der Investitionskosten am Heimentgelt nicht selbst aufzubringen hat. Die Auszahlung des Pflegewohngeldes erfolgt an die betreuende Einrichtung, der Rechtsanspruch besteht gleichermaßen für diese und den Pflegebedürftigen.
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