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Voraussetzungen und Konditionen von Roll-over-Krediten
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Auf der Suche nach geeigneten Geldquellen zu einer angedachten Gründungsfinanzierung eines Unternehmens, bin ich unter anderem auch auf die Thematik der Roll-over-Kredite gestoßen. Soweit ich das mitbekommen habe wird diese Kreditform wohl auch an Firmen vergeben. Über die Kreditkonditionen und die Vergabepraktiken konnte ich jedoch bisher herzlich wenig erfahren.
Wer kann denn mal etwas mehr über die Eigenheiten von Roll-over-Krediten berichten? Wie sieht es denn mit den Zugangsvoraussetzungen sowie mit den Kreditzinsen aus? Welche Laufzeiten und welche Kreditbeträge sind bei einem Roll-over-Kredit denkbar? Wird die Kreditsumme auf einen Schlag ausgezahlt oder kommt diese ähnlich einem Abrufkredit in mehreren Auszahlungen oder Tranchen zum Tragen?
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Roll-over-Kredite sind langfristige oder zumindest mittelfristige Kredite, bei welchen die Höhe der Schuldzinsen zu festgelegten periodischen Daten angepasst wird. Die Anpassung der Schuldzinsen eines Roll-over-Kredites erfolgt üblicherweise anhand eines vereinbarten Indexwertes, besonders beliebt sind EURIBOR und LIBOR.
Roll-over-Kredite werden nicht mit Privathaushalten, sondern ausschließlich mit mindestens mittleren Unternehmen sowie Staaten und staatlichen beziehungsweise halbstaatlichen Stellen vereinbart. Üblicherweise werden Roll-over-Kredite nicht als fester Kreditbetrag vergeben, sondern durch eine Kreditlinie dargestellt, welche das Unternehmen je nach Erfordernis in Anspruch nimmt. In den meisten Fällen erfolgt die Zinsanpassung bei Roll-over-Krediten monatlich, andere Zinsbindungsfristen sind möglich. Üblicherweise darf der Kreditnehmer den Roll-over-Kredit nach jeder Zinsanpassung vorzeitig kündigen.
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