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Welche Widerspruchsmöglichkeiten bei Kontopfändung?

 
Ich wäre dankbar, wenn ich hier etwas mehr zum Thema Kontopfändung erfahren könnte. Bisher habe ich damit noch nie etwas zu tun gehabt, um so geschockter war ich, als ich die Benachrichtigung erhalten habe, dass eine Kontopfändung vorgenommen wurde.

Ich habe bereits von Bekannten erfahren, dass man in diesem Fall wohl sehr schnell handeln muss und dass die Bank dazu verpflichtet ist, nach einer Frist von 14 Tagen das Guthaben, das sich auf dem Konto befindet, an die Gläubiger auszuzahlen. Die Bank selbst kann die Kontopfändung wohl nicht verhindern. Wie sieht es denn mit den Widerspruchsmöglichkeiten aus bei der Kontopfändung? Welche Möglichkeiten habe ich denn in diesem Fall überhaupt?
  
Lalilu
 
 
 
Also eine Kontopfändung geschieht ja nicht mal so aus Jux und Tollerei. Solch einem schwerwiegenden Vorgang geht ja
in aller Regel immer ein gerichtlicher Beschluss voraus. Ob die Kontopfändung nun rechtens oder berechtigt ist, weißt du sicherlich selbst. Wahrscheinlich sollen mit dieser Maßnahme irgendwelche ausstehende und nicht beglichene Zahlung zwangsvollstreckt werden. Bei der Vollstreckung selbst gelten natürlich stets auch Beschränkungen wie beispielsweise Pfändungsfreigrenzen. Wir sind ja hier schließlich in keinem Selbstbedienungsladen.

An erster Stelle würde ich dir anraten, dich erst einmal mich mit deiner kontoführenden Bank in Form eines sachlichen Gesprächs in Verbindung setzen. Dort kannst du ja sicherlich zeitnah erfahren, wer oder was zu deiner Kontopfändung verantwortlich ist. Auch dein monatliches Arbeitseinkommen ist ja mal nicht so ohne weiteres pfändbar. Aber Kontopfändung hin und her, verschaffe dir einen genauen Überblick über die dir gegenüber erhobenen Forderungen und setze dich mit deinen vermeintlichen Gläubigern in sachlicher Form mit dem Ziel einer Einigung auseinander. Dies scheint mir der schnellste und beste Weg zu sein deine Kontopfändung aufzuheben. Mit einem reinen Widerspruch wegen „Nichtgefallens“, wirst du da wohl nicht weit kommen.
  
pr-online
 
 
 
   
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