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Welche Versicherungen darf man bei Privatinsolvenz behalten?
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Inzwischen ist es leider sehr wahrscheinlich, dass bei Herrn A eine Privatinsolvenz fast nicht mehr zu verhindern ist. Seine Selbstständigkeit hätte A auch durchaus besser planen können, aber dazu fehlte dann doch die Erfahrung. Nun setzt sich A halt etwas intensiver mit dem Gedanken an eine Privatinsolvenz auseinander. Dabei ist dem A aber nach wie vor völlig unklar, wie das mit den bereits bestehenden Versicherungen aussieht.
Es wäre deshalb sehr gut, wenn jemand hier im Forum die eine oder andere Information diesbezüglich weitergeben könnte. Explizit würde A sehr gern wissen, welche Versicherungen man bei einer Privatinsolvenz eigentlich behalten darf? Dem A wurde zum Beispiel mitgeteilt, dass jemand, der Privatinsolvenz anmeldet, über Zahlungen seiner Versicherungen in der Regel nicht verfügen kann. Stimmt das denn so?
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Ich selbst war zwar bisher noch nicht von einer Privatinsolvenz betroffen, doch eine Freundin hatte das Pech, dass sich ihre finanzielle Situation plötzlich katastrophal verschlechtert hat und sie daraufhin Privatinsolvenz anmelden musste. So wie ich das bei ihr mitbekommen habe kann man wohl ganz normale Versicherungen wie eine Haftpflichtversicherung zum Beispiel behalten. Dafür muss es aber natürlich auch möglich sein, dass man die Beiträge bezahlen kann.
Andere Versicherungen wie etwa Lebensversicherungen, bei denen Geld eingezahlt wurde, dürfen glaube ich nicht behalten werden. Da erfolgt dann eine Auflösung. Am besten kann man dir da bestimmt bei einer Schuldnerberatung weiterhelfen oder du vereinbarst ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt.
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Ich war bisher zwar noch nicht selbständig und eine Insolvenz musste ich auch noch nicht beantragen, aber für mein Rechtsempfinden dürften einem in solch einer Situation nicht viele Versicherungen übrig bleiben. Kapitalbildende wie eine Lebensversicherung ja sowieso nicht, denn dieses bisherige angesparte Kapital, das dürfte wohl in die Insolvenzmasse mit einfließen, die zur Bezahlung der Gläubiger gebraucht wird. Die Krankenversicherung wird natürlich bleiben, aber alle anderen freiwilligen Zusatzversicherungen da fiele mir jetzt wirklich nicht viel ein, was da bleiben könnte. Aber das sollte ja der Insolvenzverwalter oder beauftragte Anwalt am besten Wissen und von denen würde ich mich auch beraten lassen.
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