 |
Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung |
Voraussetzungen und Zulässigkeit der Mietminderung
|
|
|
So eine Mietwohnung gravierende Mängel aufweist ist ja soweit mir geläufig unter bestimmten Voraussetzungen das Mittel einer Mietminderung zulässig. Nur, welche konkreten Voraussetzungen sind denn hierbei unabdinglich? Was muss oder sollte ein Mieter im Vorfeld unternehmen, damit seine angestrebte Mietminderung auch durchsetzbar ist?
Was sind denn die am häufigsten und die am besten durchsetzbaren Wohnungsmängel und gibt es hierbei auch eine Art Mietminderungstabelle, welche in etwa aussagt welche Minderungshöhe der Mietzahlung hierbei abzugsfähig und auch realistisch wäre? Ist auch eine rückwirkende Mietminderung denkbar und welche Mängel rechtfertigen vielleicht gar keine Möglichkeiten der Mietminderung?
|
|
|
|
|
|
|
|
Eine Mietminderung ist die berechtigte Minderung der vereinbarten Miete auf Grund von Mängeln an der Mietwohnung. Voraussetzung für eine Mietminderung ist neben der Existenz eines Mangels, dass der Mieter diesen nicht selbst verursacht hat und dass er dem Vermieter Mitteilung über den bestehenden Mangel an der Mietsache gemacht hatte.
Nicht maßgeblich ist hingegen, dass der Vermieter den Mangel tatsächlich zu verantworten hat, so dass auch eine laute Baustelle vor der Mietwohnung zu einer Mietminderung berechtigen kann. Lediglich bei Schäden mit nur geringfügigen Auswirkungen ist eine Mietminderung nicht zulässig. Anstelle einer Mietminderung kann der Mieter auch unter Vorbehalt die volle Miete zahlen und den Vermieter darauf aufmerksam machen, dass er eine rückwirkende Mietminderung vornimmt, wenn deren zulässige Höhe geklärt wurde.
|
|
|
|
|
|
|
|