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Jährliche Umsatzsteuer Zusammenfassung notwendig?

 
Das laufende Geschäftsjahr neigt sich ja so langsam dem Ende zu und ich bin schon mittendrin die ganzen steuerlichen Unterlagen zusammen zu tragen. Seit diesem Geschäftsjahr bin ich auch zur Ausweisung der Umsatzsteuer verpflichtet.

Was ich jetzt jedoch nachgelesen habe ist, dass ich wohl trotz vierteljährlicher Umsatzsteuervoranmeldung zusätzlich noch eine jährliche Umsatzsteuer-Zusammenfassung erstellen muss, verwirrt mich schon eiin wenig. Das Finanzamt hat doch alle steuerrelevanten Daten, wofür dann nochmals diese Umsatzsteuer Jahreszusammenfassung?
  
sternchen
 
 
 
Die jährliche Umsatzsteuererklärung ist nach meinen bisherigen Erkenntnissen relevant in Bezug auf die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Um als Kleinunternehmer zu gelten darf der Umsatz eine bestimmte Höhe nicht übersteigen. Ich habe gelesen, dass der Umsatz im vorherigen Jahr nicht mehr als 17.500,00 Euro betragen haben darf und dass im aktuellen Jahr die Summe von 50.000,00 Euro nicht überschritten werden darf.

Das hört sich übrigens nach sehr viel Aufwand an, den Sie da nun im Jahr mit den Unterlagen für das Finanzamt haben. Ich hätte es gar nicht für möglich gehalten, dass man als Kleinunternehmer so viel Verschiedenes zu berücksichtigen hat. Mein Plan war ursprünglich auch, mich selbstständig zu machen aber vielleicht arbeite ich doch lieber weiter als Angestellter in meiner Firma weiter.
  
pr-online
 
 
 
   
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