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Kfz Versicherung kündigen wenn man noch keine neue hat?

 
Bekanntlich ist es ja Pflicht, dass ein Auto eine Kfz Versicherung hat, sonst darf man es auf Deutschlands Straßen nicht bewegen. Wie ist das aber nun, wenn man sich nach einer anderen Versicherung umschauen will? Ist man dann gezwungen, dass man abwartet, bis man eine neue Versicherung gefunden hat, und dann wechselt man?

Oder kann ich nicht einfach die alte kündigen, während ich noch auf der Suche nach einer neuen Kfz Versicherung bin? Welche Kündigungsfristen bestehen überhaupt bei der Kfz-Versicherung, wie schnell kann ich die kündigen? Das müssten ja eigentlich drei Monate sein, oder?
  
Dalli
 
 
 
Die alte Versicherung kündigen bevor man eine neue hat ist nicht möglich, zumindest nicht bezogen auf die KFZ Haftpflichtversicherung. Also kündigen kann man diese zwar schon, man macht sich aber dann strafbar, wenn man ohne Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnimmt. Was jedoch kein Problem ist, ist die Kaskoversicherung zu kündigen ohne bereits eine neue Versicherung dieser Art zu haben, weil keine Versicherungspflicht besteht.

Die Kündigungsfristen für KFZ-Haftpflicht und Kasko sind auf den 31. Dezember jeden Jahres ausgerichtet. Man muss spätestens bis zum 30. November kündigen, um dann zum 1. Januar des Folgejahres wechseln zu können. Sofort kündigen kann man jedoch nach Bekanntgabe einer Beitragserhöhung, nennt sich Sonderkündigungsrecht.
  
antenne
 
 
 
antenne hat folgendes geschrieben:
Die alte Versicherung kündigen bevor man eine neue hat ist nicht möglich, zumindest nicht bezogen auf die KFZ Haftpflichtversicherung.

Wieso das denn? Ich kann doch meine kompletten Kfz-Versicherungen fristgerecht kündigen wie ich will, wenn ich mein Auto beispielsweise abmelden und für ein paar Jahre einmotten wöllte. Wer will mir das denn verbieten? Aber wenn ich nur die Versicherung wechseln wöllte, dann würde ich schon versuchen, dass dies möglichst nahtlos und ohne Unterbrechung geschieht. Also das Vertragsende mit dem Vertragsneubeginn identisch sind. Was die genauen Kündigungsfristen angeht, da würde ich einfach mal in den Altvertrag hineinschauen, denn da müssten ja die Kündigungsfristen in den AGB´s geregelt sein.
  
Freibeuter
 
 
 
   
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