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Pfändung von Urlaubsgeld - ja oder nein?
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Wir haben unsere Wohnung etwas umgebaut und haben uns in den Kosten etwas verkalkuliert. Nun haben wir noch einige Rechnungen die bezahlt werden müssen, aber nur spärlich, da viele andere Kosten momentan ein völliges Chaos auf dem Konto anrichten.
Das Unternehmen, bei dem wir Umbaumaterialien geholt haben, möchte nun die Pfändung von meinem Urlaubsgeld erwirken. Ist das möglich, können die das machen? Ich frage deshalb, weil das Geld eigentlich für eine andere Rechnung geplant war, die noch dringender ist. Wer kann mir helfen?
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Also mit Urlaubsgeld ist denke ich mal der einmalige Betrag gemeint, den man als Arbeitnehmer oftmals im Mai oder Juni vom Arbeitgeber bekommt, richtig? An sich nimmt das Urlaubsgeld keinen besonders geschützten Stellenwert ein. Bei der Frage, ob das Einkommen gepfändet werden kann geht es eigentlich nur darum, in welcher Höhe dieses möglich ist.
Jeder Bürger hat einen bestimmten Einkommensteil, der vor Pfändung geschützt ist. Derzeit sind das knapp 1.000 Euro. Wenn du also mehr als 1.000 Euro im Monat an Einkommen hast und zusätzlich dann noch in einem Monat Urlaubsgeld bekommen hast, dann kann dieses mit dem entsprechenden Beschluss natürlich vom Gläubiger bzw. über den Gerichtsvollzieher gepfändet werden.
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Wenn man freiweg auf Shoppingtour geht und seine Wohnung renoviert und neu einrichtet, dann sollte man natürlich auf gut kalkulieren und schauen was man für Geld zur Verfügung hat und nicht hinterher um Hilfe rufen. Aber was das Urlaubsgeld angeht, so ist dies ja eine Sonderzahlung wie das Weihnachtsgeld auch und das wird natürlich dem Arbeitseinkommen hinzugerechnet. Aber gerade beim Urlaubsgeld gibt es wohl auch ein Urteil, dass dieses wohl nicht pfändbar ist, weil es dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung ausgezahlt wird und das wäre wohl ein unpfändbarer Bestandteil. Aber dazu würde ich mich lieber nochmals rechtssicher beraten lassen.
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