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Bezahlen der Mahngebühren Pflicht?
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Ich habe neulich eine Rechnung übersehen und eine Mahnung bekommen. Natürlich hat mein Gläubiger auch gleich Mahngebühren berechnet. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich immer die Mahngebühren bezahlen muss oder ob ich diese vielleicht einmal außen vor lassen kann.
Die Rechnung war wirklich nur untergegangen und ich will sie auch direkt bezahlen. Nur sehe ich nicht ein, dass ich die Mahngebühren bezahlen soll, nur weil ich einmal eine Rechnung übersehen habe. Kann ich da irgendwie um die Zahlung herum kommen?
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Grundsätzlich sind Mahngebühren zu bezahlen. Denn durch die verspätete Zahlung hat man dem Gläubiger einen Mehraufwand verursacht, der durch das Erstellen und Versenden der Mahnung erfolgt ist. Dieser Mehraufwand wird meist mit Mahngebühren von etwa fünf Euro belegt, ist jedoch von den Unternehmen individuell festzulegen. Allerdings kann man gegen überhöhte Mahngebühren von 15, 20 und mehr Euro auch rechtlich vorgehen. Denn diese Gebühren sind nicht mehr gerechtfertigt. Ebenfalls tauchen auf einer Mahnung häufig Verzugszinsen auf, diese sind gesetzlich geregelt und müssen ebenfalls bezahlt werden.
Im geschilderten Fall scheint mir aber gerade die erste Mahnung ergangen zu sein. Diese stellt eine Zahlungserinnerung dar, deren einzige Aufgabe es ist, säumige Zahler an die offene Forderung zu erinnern. Bei der ersten Mahnung oder Zahlungserinnerung dürfen demzufolge keine Mahngebühren berechnet werden. Diese müssen dann logischerweise auch nicht bezahlt werden.
Ebenfalls kann man bei weiteren Mahnungen den Betrag der Rechnung überweisen und sich die Mahngebühr sparen. Das Unternehmen kann diese zwar notfalls gerichtlich einklagen, doch die Erfahrungen haben gezeigt, dass der Aufwand hierfür einfach zu groß ist, und die Unternehmen sich mit Zahlung der Rechnungssumme bereits zufrieden geben. Insofern müssen die Kunden die Mahngebühren bezahlen, können jedoch auch versuchen, diese Zahlung zu umgehen. Inwieweit dies glücken wird, kommt immer auf die jeweiligen Unternehmen an.
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Die berechneten Mahngebühren mal einfach so ignorieren, das würde ich nicht unbedingt empfehlen. Denn solch ein Vorgehen könnte eine abermalige Mahnung und wiederum Gebühren verursachen. Was du hierbei nicht einsiehst oder was da irgendwo untergegangen ist, das interessiert leider niemanden, denn schließlich hast du ja die fristgemäße Bezahlung versäumt. Ich hatte vor Jahren mal einen ähnlichen Fall und habe den Gläubiger damals angerufen, ihm die ganze Situation geschildert und daraufhin hat er mir die Mahngebühren erlassen und ich sollte nur den Rechnungsbetrag überweisen. Auf diese Tour würde ich es mal versuchen, vielleicht klappt es ja.
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