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Muss man Mahngebühren bezahlen?

 
Ich bin gerade etwas verunsichert denn die letzten Wochen waren privat sehr hektisch und mir ging eine Rechnung unter, die ich hätte bezahlen müssen. Nun bekam ich prompt eine Mahnung mit zehn Euro Mahngebühren. Das ist mir bisher noch nie passiert und deswegen ist nun guter Rat teuer.

Meine Frage ist nun, sind diese Mahngebühren berechtigt und muss ich die Mahngebühren bezahlen oder reicht es aus, wenn ich den eigentlichen Rechnungsbetrag bezahle? Wie gesagt, es kommt nur selten vor, dass ich mal eine Mahnung erhalte, deshalb kenne ich mich in diesem Bereich kaum aus. Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.
  
Cosimo
 
 
 
Bei der ersten Mahnung sind bereits so hohe Mahngebühren enthalten? Das verwundert mich jetzt doch etwas, denn im Allgemeinen stellt die erste Mahnung eine Zahlungserinnerung dar. Rein rechtlich dürfen hier noch keine Mahngebühren in Rechnung gestellt werden. Auch der Wert ist mit zehn Euro recht hoch angesetzt und steht in keinem Verhältnis zum entstandenen Aufwand. In diesem Fall müssen die Mahngebühren also nicht bezahlt werden.

Generell kann man sich merken, dass Mahngebühren und Verzugszinsen erst ab der zweiten Mahnung rechtskräftig berechnet werden dürfen. Die Verzugszinsen sind in ihrer Höhe sogar gesetzlich geregelt. Bei den Mahngebühren müssen diese angemessen sein, sie liegen häufig bei fünf Euro. Diese Kosten müssen rein rechtlich gesehen, auch bezahlt werden. Durch die verspätete Zahlung ist dem Rechnungssteller schließlich zum Einen ein Schaden in Form von Zinsverlusten entstanden, zum Anderen ist der Aufwand zu bezahlen, der durch die Stellung der Mahnung entsteht.

Im Zweifelsfalle sollte man die Mahngebühren bezahlen, da diese gerichtlich eingeklagt werden können. Allerdings reicht es in vielen Fällen aus, nur den Rechnungsbetrag auszugleichen. Denn die meisten Unternehmen verzichten auf die Zahlung der Mahngebühren. Einerseits geschieht dies aus Kulanz, andererseits handelt es sich hierbei um sehr geringe Beträge. Diese gerichtlich einzufordern rechnet sich für Unternehmen in aller Regel nicht. Um den ganzen Fragen aus dem Wege zu gehen, ist es allerdings immer noch am besten, sich für die fristgerechte Zahlung der Rechnungen zu entscheiden, auch wenn es wirklich einmal passieren kann, dass eine Rechnung einfach vergessen wurde.
  
FeWo
 
 
 
Normalerweise kenne ich es auch so, dass man bei einer Rechnung zunächst erst einmal eine Zahlungserinnerung bekommt. Aber ansonsten sind Mahngebühren jetzt nichts außergewöhnliches und den Zahlungsempfänger interessiert es dabei nicht, ob dir dies bisher noch nie passiert ist oder sehr selten vorkommt.

Von daher muss man sich schon immer das Zustandekommen einer Mahnung und deren erhobenen Gebühren betrachten und in deinem konkreten Fall würde ich ganz einfach mal den Absender dieser Mahnung kontaktieren und diesen auf diese Unverhältnismäßigkeit ansprechen. Vielleicht nimmt man ja dann bei sofortiger Bezahlung Abstand von den Mahngebühren.
  
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