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Mit Gläubigern Ratenzahlung vereinbaren - aber wie?

 
Meine Schulden wachsen mir so langsam aber sicher über den Kopf. Jeden Tag flattert eine neue Mahnung ins Haus und ich weiß weder ein noch aus. Welchen Gläubiger soll ich zuerst bezahlen, kann ich eine Rate festsetzen, mit der alle Gläubiger gleichmäßig bedient werden?

All diese Fragen gehen mir ständig durch den Kopf. Jetzt wollte ich Fragen, ob es möglich ist, meinen Gläubigern Ratenzahlung anzubieten und wie ich das am besten anstelle, um möglichst alle Gläubiger zufrieden zu stellen. Kennt sich jemand damit aus und kann mir ein paar Tipps geben?
  
Cosimo
 
 
 
Natürlich kann man mit Gläubigern Ratenzahlung vereinbaren. Aber wenn es schon soweit ist, dass man selbst den Überblick verloren hat, sollte man sich vielleicht besser professionelle Hilfe holen. Die Schuldnerberatung beispielsweise ist mittlerweile in fast jeder Stadt vertreten. Sie berät kostenfrei und kann helfen, zunächst einmal einen Überblick über alle Gläubiger und die bestehenden Schulden zu erhalten. Nachdem diese Aufarbeitung erfolgt ist, sollte man sich die Einnahmen und die fixen Kosten anschauen, die beispielsweise für Miete, Telefon, Strom und Co. entstehen und sich nicht vermeiden lassen. Aus der gesamten Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben erhält man dann einen Überblick, welche Gelder noch zur Verfügung stehen, um die Gläubiger zu bezahlen.

Im Hinblick darauf, dass bei extrem hohen Schulden auch ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, müssen alle Gläubiger gleichermaßen bedient werden. Die Schuldnerberatung kann hier wiederum hilfreich zur Seite stehen und eine Rate festlegen, die monatlich aufbringbar ist. Diese wird auf die einzelnen Gläubiger anteilig verteilt, wobei deren Höhe sich nach der Höhe der Forderungen richten sollte. Diesen Zahlungsplan sollte man zunächst versuchen, seinen Gläubigern anzubieten.

Sollten diese nun ablehnen, kann die Schuldnerberatung gleich bestätigen, dass versucht wurde, zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen und diese gescheitert ist. Damit ist der Weg frei, um die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Allerdings ist dieses mit einschneidenderen Verpflichtungen verbunden, so wird das gesamte Einkommen, welches über dem Selbstbehalt liegt, gepfändet und an die Gläubiger verteilt. Dafür kann man nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode, die über sechs Jahre andauert, von der Restschuld befreit werden.
  
FeWo
 
 
 
Mein erster Tipp wäre natürlich, erst einmal das Shoppingverhalten drastisch einzuschränken und mir selbst auch eine Art Ausgabensperre aufzuerlegen. Dort muss man zuerst ansetzen und dann sich natürlich um die aufgelaufenen Schulden kümmern. Welchen Gläubiger man dabei als ersten bedient, das ist schwierig zu beurteilen. Vielleicht jene, wo schon mit einer Klage drohen und von daher empfiehlt es sich vielleicht eine Art Prioritätenliste aufzustellen und nach dieser dann die einzelnen Gläubiger mit Ratenzahlungen zu bedienen. Aber das wirst du wohl selbst bewerkstelligen müssen, denn per Ferndiagnose kann man da kaum eine Strategie zur Entschuldung ausarbeiten.
  
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