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Versteuerung der Abfindung - wie hoch wird versteuert?

 
Ich habe (leider) keinen Steuerberater und bin auch in keinem Lohnsteuerhilfeverein, deswegen wende ich mich mit meiner Frage hier an unser Expertenforum. Smilie

Wie ist eine Abfindung zu versteuern? Fällt überhaupt eine Steuer bei Abfindung an? Wenn ja, kann man diese Versteuerung vielleicht auch irgendwie legal umgehen, welche Möglichkeiten habe ich? Oder muss man die Abfindungsversteuerung auf jeden Fall mitmachen? Muss man das irgendwie bei der Steuererklärung (Einkommen/Lohn?) angeben?
  
Tassilo
 
 
 
Selbstverständlich fällt bei Abfindung Einkommensteuer beziehungsweise Lohnsteuer als gesonderte Form der Einkommensteuer an, und das in vollem Umfang. Allerdings bestehen gewisse Regelungen zur gesonderten Versteuerung von Abfindungen. Grundsätzlich ist nicht der Arbeitnehmer für Abführung und Berechnungen der Lohnsteuer bei Abfindungen zuständig, sondern der Arbeitgeber: bei Abfindungszahlungen muss eine genaue Abrechnung erstellt werden, in der auch die Lohnsteuer, die einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt wird, aufgeführt werden muss.

Wie hoch ist die Steuer auf Abfindungen?
Wird eine Abfindung gezahlt, so findet schlagartig eine Erhöhung des zu versteuernden Einkommens statt, was natürlich die Steuerlast des Arbeitnehmers massiv erhöht. Bei „normaler“ Versteuerung ergäbe sich ein unverhältnismäßiger Steuertarif - damit dies nicht passiert, besteht die so genannte Fünftelregelung bzw. die Fünftelungsregelung.

Die Fünftelregelung
Die Fünftelungs Regelung basiert auf § 34 Abs.1 Satz 2 EStG, welcher außerordentliche Einkünfte, worunter auch eine Abfindung fällt, regelt. Die steuerrechtliche Gesetzesvorschrift ist nicht ganz unkompliziert:

Die Abfindung beziehungsweise die außerordentlichen Einkünfte werden geteilt durch fünf, das Ergebnis (also der fünfte Teil der Abfindung) wird zum regulären Jahreseinkommen hinzugerechnet. Auf dieses neue Jahreseinkommen wird die Steuer berechnet, das Ergebnis wiederum wird mit dem „alten“ Jahreseinkommen verglichen. Die Differenz beziffert die Mehrbelastung bei Versteuerung eines Fünftels der Abfindung. Die Differenz wird jedoch mit fünf multipliziert, um die Gesamtbesteuerung der Abfindung auszurechnen.

Die Steuerlast ist bei dieser Art der Abrechnung für den Arbeitnehmer geringer, allerdings ist zu beachten, dass sich die Fünftelregelung am deutlichsten bei geringen bis mittelmäßig hohen Jahreseinkommen rechnet, bei großen Abfindungsbeträgen (basierend auf einem hohen Jahreseinkommen) ist die Steuerersparnis minimal.

Gegebenenfalls macht es Sinn, sich mit dem Arbeitgeber darauf zu einigen, dass die Zahlung der Abfindungen auf einige Jahre gestreckt wird, damit sich die steuerliche Belastung in Grenzen hält.

Abfindung steuerfrei erhalten
Gemäß § 3 Nr.9 EStG war es bis zum 31.12.2005 zulässig, dass kleine Abfindungen (Höchstbetrag 7200 €) steuerfrei sind. Bei älteren Arbeitnehmern (mindestens 50 Jahre alt) umfasst der Steuerfreibetrag sogar 9000 €, ab 55 Jahren war eine Abfindung bis 11.000 € steuerfrei. Das Arbeitsverhältnis musste jedoch jeweils seit mindestens 15 Jahren bestehen. Diese Ausnahmeregelungen gibt es seit dem 1.1.2006 nicht mehr, das Gesetz wurde abgeschafft (ersatzlos). Demnach sind alle Abfindungen, die an gekündigte Arbeitnehmer gezahlt werden, voll steuerpflichtig.
  
FeWo
 
 
 
Umgehen wird man die Versteuerung einer Abfindung nicht können. Wie schon vom Vorposter erklärt, sind diese in vollem Umfang zu versteuern. Wie und in welcher Höhe eine Abfindung zu versteuern ist, kann man auch hier nachlesen. Da ist auch gleich ein Abfindungsrechner mit integriert und somit kann man gleich mal nachrechnen, was einem von der Abfindung noch übrigbleibt. Traurig
  
steffel
 
 
 
   
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