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Abfindung versteuern bei Kündigung durch Arbeitgeber
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Ich werde zum 1. September gekündigt und habe bei meinem bald ehemaligen Arbeitgeber eine Abfindung ausgehandelt, da ist auch alles soweit in Ordnung. Nun frage ich mich allerdings, ob und wenn ja wie genau ich eine Abfindung versteuern muss?
Und wo in der Steuererklärung muss die Abfindung erwähnt werden? Oder muss sie gar nicht zwangsläufig aufgeführt werden? Falls ich tatsächlich Steuern auf die Abfindung bezahlen muss, gibt es dann auch eine Möglichkeit, die Abfindung als steuerfrei auszuhandeln?
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Direkt vorweg: Eine Abfindung ist immer ein reguläres, zu versteuerndes Einkommen. Sie werden eine Abfindung nicht "steuerfrei" machen können, sondern bestenfalls die steuerliche Gesamtsituation mittels einer intelligenten Anlage des Geldes optimieren können.
Steuerpflichtig ist die Abfindung zum Zeitpunkt der Zahlung, d.h. wenn Sie dieses Jahr das Geld erhalten, wird es in der Erklärung von 2008 versteuert. Die Abfindung sollte dann eigentlich in der Anlage N eingetragen werden in der Steuererklärung, da die Zahlung ja Bezug zu Ihrer Erbwerbstätigkeit hat.
Es gibt jedoch diverse Wege, wie Sie die Steuerlast reduzieren, wenn Sie das Geld nicht in absehbarer Zeit brauchen. Hierzu ist vor allem das Thema Altersvorsorge interessant, da Einzahlungen in Riester, Rürup und BAV Renten steuerfrei sind.
Ich rate Ihnen daher, sich an Ihrem Bankberater zu wenden, derartige Themen bedürfen immer einer persönlichen Beratung.
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Bis vor einigen Jahren konnte man sich ja wohl noch über einen gewissen Steuerfreibetrag bei Abfindungen freuen, aber diese Zeiten sind wohl auch endgültig vorbei und jetzt ist diese Zahlung wohl voll steuerpflichtig. Bestimmt wird es ein paar verbliebene Steuersparmöglichkeiten geben, aber da großartig etwas auszuhandeln, wird wohl eher etwas schwierig. Nähere Informationen zur Besteuerung von Abfindungen sowie auch einen Abfindungsrechner findest du auf dieser Seite. Je nach Höhe der Abfindung würde ich mich aber auch nicht scheuen, einen Steuerberater mal zu befragen.
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