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Versicherung: Wer haftet bei Schaden?

 
Ich habe einmal eine Frage: Wenn zum Beispiel A bei B zu Gast ist und A aus Versehen etwas von B kaputtgemacht, zum Beispiel eine Vase oder eine Brille haftet dann auch A oder kann das B einfach seiner Versicherung melden und die bezahlt es dann - oder muss A sich darum kümmern?

Wenn A sich darum kümmern muss: wie viel muss er B denn dann bezahlen - wohl kaum den Neupreis, oder? Vor allen Dingen wenn es sich um ältere Sachen handelt. Muss der Preis dann irgendwie nachgewiesen werden, oder kann das auch einfach so angegeben oder geschätzt werden?
  
Zeppelin
 
 
 
Meiner Meinung nach ist das ein klassischer Haftpflichtschaden, den A per Schadensmeldung seiner Versicherung mitteilen müsste. In diesem Falle muss also A und nicht B dies seiner Haftpflichtversicherung mitteilen die B den Schaden ersetzt indem sie den Schaden reguliert.

Sollte A keine Haftpflichtversicherung haben, so muss der Schaden von A ersetzt werden.

In der Regel muss hier nicht der Neupreis bezahlt werden, sondern bei einer Haftpflichtversicherung wird in der Regel der Zeitwert ersetzt. Der Nachweis des Preises erfolgt in der Regel über eine Rechnung, über die B verfügen sollte, anhand der Zeitwert (da auf einer Rechnung auch der Kaufzeitpunkt vermerkt ist) ermittelt wird.

Sollte dies so nicht möglich sein und B würde eine unangemessen hohe Forderung stellen so kann diese auch seitens der Versicherung abgelehnt werden (passiver Rechtsschutz). Auch könnte die Haftpflichtversicherung von A hier ebenfalls die kaputte Brille einfordern um gutachterlich festzustellen, wie stark der Schaden ausgefallen ist und ob eine Zahlung für den Ersatz der Brille oder nur eine für die Reparatur geleistet wird.
  
Banker
 
 
 
So kenne ich es auch, dass die private Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers für die Regulierung aufkommt. Wie es mit der Höhe des Schadensersatzes aussieht, das kommt wahrscheinlich auch ein bisschen auf den Gegenstand an, welcher kaputt gegangen ist.

Gängig ist wohl neben dem Neupreis und Zeitwert auch der so genannte Wiederbeschaffungswert. Der Neupreis muss selbstverständlich und möglichst in Form einer Rechnung nachgewiesen werden. Hat man keine Rechnung parat, weil es vielleicht ein Geschenk war, hat die Versicherung natürlich Möglichkeiten den Wert zu ermitteln.
  
Minimalist
 
 
 
   
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