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Wer hat Anspruch auf Wohngeld? Wo beantragen?

 
Weiß jemand von euch, wer Anspruch auf Wohngeld hat, welche Dokumente bzw. Unterlagen man für den Antrag auf Wohngeld benötigt und wo der Wohngeldantrag zu stellen ist? Ist das bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. beim Sozialamt? Ich könnte mir vorstellen, dass man zum Beispiel als:

- Student
- Auszubildender bzw. Azubi
- Arbeitslose bzw. Leute mit Arbeitslosengeld oder Hartz IV
- Geringverdiener (Angestellter oder selbständig) Wohngeld bekommt, stimmt das?

Wie hoch ist die Wohngeld Zahlung eigentlich pro Monat, oder bekommt man je nachdem weniger bzw. mehr Geld?
  
Astral
 
 
 
Na dann wollen mir, Infos gibt es ausreichend zum Thema Wohngeld, geregelt wird das Ganze durch das Wohngeldgesetz.

Wer bekommt Wohngeld? Voraussetzungen
Ein Anspruch auf Wohngeld wird von 3 Faktoren bestimmt, das gilt auch für die Höhe des Wohngeldes:
- wie hoch ist die Miete bzw. die Belastung (bei Eigentümern)?
- wie viele Personen leben im Haushalt (Familie, Familienmitglieder)?
- wie hoch ist das Haushaltseinkommen?

Wohngeld bekommen sowohl Eigentümer, als auch Mieter, das nennt man dann Lastenzuschuss bzw. Mietzuschuss. Es ist jeweils Voraussetzung, dass der Antragsteller den Wohnraum auch tatsächlich bewohnt und dafür Miete bezahlt bzw. Belastung aufbringt.

I. Lastenzuschuss Wohngeld

Lastenzuschuss erhalten Eigentümer
- von einer Wohnung oder einem Haus
- einer Nebenerwerbs-Stelle (landwirtschaftlich)
- von Kleinsiedlungen
- einer Vollerwerbsstelle (landwirtschaftlich), Wirtschafts- und Wohnteil müssen klar getrennt sein
- eines Dauerwohnrechts (eigentumsähnlich)
- eines Erbbaurechts (erbbauberechtigte Personen)
- mit Übereignungsanspruch eines Gebäudes/einer Wohnung

II. Mietzuschuss Wohngeld

Mietzuschuss erhalten
- Eigentümer einer Stiftungs- oder Genossenschaftswohnung
- Mieter (Wohnung oder Zimmer)
- Heimbewohner
- Nutzungsberechtigte Personen (mietähnlich), Eigentümer eines Dauerwohnrechts (mietähnlich)
- Besitzer von Mehrfamilienhaus (min 3 Wohneinheiten), oder Gewerbebetrieb in dem sie wohnen, oder Geschäftshaus in dem sie wohnen
- Hausbesitzer (Zweifamilienhaus oder Einfamilienhaus, die im Haus wohnen, was jedoch Geschäftsräume (nicht im kleinen Stil zur Eigennutzung) enthält
- Eigentümer Vollerwerbsstelle (landwirtschaftlich) ohne Trennung Wirtschaftsteil und Wohnteil

Wer bekommt kein Wohngeld?
Kein Anspruch auf Wohngeld haben:
- Personen, die ALG II oder Sozialgeld beziehen
- Personen, die Übergangsgeld (gleiche Höhe wie ALG 2) beziehen
- Personen, die Verletzungsgeld beziehen
- Personen, die Zuschüsse nach § 22 Abs. 7, 2.Buch Sozialgesetzbuch erhalten
- Personen die Erwerbsminderung und/oder Alter Grundsicherung beziehen
- Personen, die Leistung zur Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten (12. Buch Sozialgesetzbuch)
- Personen, die Leistungen bez. ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten
- Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen in gesonderten Fällen beziehen
- Personen, die einer Bedarfsgemeinschaft/eheähnliche Gemeinschaft angehören (ALG II, Verletztengeld, Übergangsgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungsgesetz, ergänzende Hilfe Lebensunterhalt)
- Personen, die keine dieser Leistungen mehr auf Grund einer Sanktion/Sperre erhalten
- alleinstehende Wehrpflichtige (während Grundwehrdienst)
- Haushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder BAB oder Bafög bekommen

Wohngeldantrag - Antrag auf Wohngeld stellen
Ohne Antrag kein Wohngeld, es muss ein Antragsformular ausgefüllt werden, auch die bereits angesprochenen Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden. Gestellt wird der Antrag bei der örtlichen Wohngeldstelle der Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung, Kreisverwaltung oder Amtsverwaltung

Einkommensgrenze Wohngeld - wie viel darf ich verdienen?
Verdient man mehr als die im Folgenden angegebenen Beträge, so erhält man kein Wohngeld:
1 Person im Haushalt: 870 Euro monatliches Gesamteinkommen
2 Personen im Haushalt: 1190 Euro monatliches Gesamteinkommen
3 Personen im Haushalt: 1450 Euro monatliches Gesamteinkommen
4 Personen im Haushalt: 1900 Euro monatliches Gesamteinkommen
5 Personen im Haushalt: 2180 Euro monatliches Gesamteinkommen
6 Personen im Haushalt: 2440 Euro monatliches Gesamteinkommen
7 Personen im Haushalt: 2700 Euro monatliches Gesamteinkommen
8 Personen im Haushalt: 2960 Euro monatliches Gesamteinkommen

Wie viel Wohngeld bekomme ich?
Die Höhe des Wohngelds wird nach der folgenden Formel berechnet: M – (a + b · M + c · Y) · Y €

M = monatliche Miete bzw. Belastung (Eigentümer)
Y = monatliches Einkommen (gerundet)
a, b, c = Variablen

Dauer der Wohngeld Bewilligung
Normalerweise beträgt der Zeitraum, in dem Wohngeld gezahlt wird, jeweils 12 Monate, es muss zur Fortzahlung ein Folgeantrag gestellt werden. Diese Dauer kann in manchen Fällen aber auch unter- oder überschritten werden.
  
Maxxe
 
 
 
Wenn man sich nicht ganz sicher ist, ob man überhaupt Wohngeldberechtigt ist oder nicht, dann würde ich vielleicht mal als Vorabinformation einen Wohngeldrechner empfehlen. Dort berechnet sich dann auch die Höhe des Anspruchs auf Wohngeld. Ansonsten hat ja Maxxe die Voraussetzungen und Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Wohngeld schon hervorragend beschrieben. Aber da ja diese Zuschüsse fast jährlichen Anpassungen unterliegen, kann man sich ja auch auf dieser Seite über die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Wohngeld informieren.
  
Sachsendreier
 
 
 
   
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