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Schulden Insolvenz - Privatperson und Firma

 
Die Insolvenz stellt ein gesetzlich geregeltes Verfahren dar, um Schulden zu regulieren. Das Insolvenzverfahren kann von natürlichen Personen beantragt werden, sofern Überschuldung droht oder bereits vorliegt. Ihnen bietet sich die Möglichkeit, Restschuldbefreiung zu beantragen und, unter bestimmten Umständen, nach insgesamt sechs Jahren schuldenfrei zu sein.

Juristische Personen, wie zum Beispiel eine GmbH bzw. der zuständige Geschäftsführer, sind gesetzlich verpflichtet, bei drohender oder bereits bestehender Zahlungsunfähigkeit innerhalb einer bestimmten Frist das Insolvenzverfahren bei Gericht zu beantragen. Die vorhandenen Schulden werden mit Hilfe der Verwertung aller Besitztümer der Firma so weit wie möglich reguliert. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Firma aufgelöst und aus dem Handelsregister gelöscht.
  
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Bei GmbH gibt es noch den Tatbestand der Insolvenzverschleppung. Wenn das Management wissentlich eine Insolvenz hinauszögert kann das Management teilweise persönlich haftbar gemacht werden auch wenn die Rechtsform einer GmbH besteht.

Bei Personengesellschaften ist sowieso eine persönliche Haftung gegeben. Dessen sollten sich auch Einzelhändler und Selbstständige bewusst sein.
  
H. D. B.
 
 
 
Na ja, so eng sehe ich das nicht unbedingt. Wenn man schon bei finanziellen Engpässen gleich einen Insolvenzantrag stellen sollte, dann wären ja bestimmt 70% aller Firmen insolvent. Man sollte da schon genau zwischen Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungsunfähigkeit oder einem hohen Verschuldungsgrad differenzieren. Und jeder längerfristige Versuch, eine etwas in Schieflage geratene Firma noch irgendwie zu retten und wieder auf Vordermann zu bringen, erfüllt ja nun nicht gleich den Tatbestand einer Insolvenzverschleppung.
  
V8
 
 
 
   
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