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Besteuerung der Gewinnausschüttung einer GmbH
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Der Gewinn einer GmbH unterliegt vor seiner eventuellen Ausschüttung bereits der Körperschaftssteuer. Dennoch fallen im Falle der Gewinnausschüttung weitere Steuern an. Wie werden diese berechnet? Gibt es einen Unterschied zwischen der Besteuerung der Gewinnausschüttung einer GmbH, wenn der Gesellschafter eine Privatperson oder ein Unternehmen ist? Wie hoch ist der Steuersatz für private Inhaber von Gesellschaftsanteilen an einer GmbH?
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Die Gewinnausschüttung einer GmbH unterliegt immer der Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Diese Form der Besteuerung gilt für private Gesellschafter einer Gmbh. Unternehmen, bei denen die Anteile an einer GmbH dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind, versteuern die Gewinnausschüttung hingegen als Betriebseinnahme.
Private Gesellschafter können aber auch die zu viel gezahlten Kapitalertragssteuern bei Zinsen und Dividenden mit dem Jahresausgleich zurückfordern, wenn ihr Steuersatz niedriger als 25 Prozent liegt. Bei der Gewinnausschüttung einer GmbH kommt der niedrigere Einkommensteuersatz jedoch nur zur Anwendung, wenn der Umfang der Beteiligung entweder 25 Prozent beträgt oder der Steuerzahler bei einer Beteiligung ab einem Prozent beruflich für die GmbH tätig ist.
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Ich habe die Möglichkeiten einer Gewinnausschüttung der GmbH auch schon einige Male mit meinem Steuerberater durchgesprochen und letztendlich haben wir es dann gelassen und mit den Überschüssen lieber Rückstellungen gebildet. Denn gerade bei Gewinnausschüttungen einer GmbH, da schaut das Finanzamt ganz genau hin, schon auch um verdeckte Gewinnausschüttungen zu unterbinden. Steuerlich macht man gar nichts gut und ich finde, dass da in den letzten Jahren die Steuerschraube sogar immer mehr angedreht wurde. Ganz gute Hinweise zur Besteuerung der Gewinnausschüttung von einer Kapitalgesellschaft, die kann man auch hier nachlesen und vielleicht helfen die ja auch schon etwas weiter.
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