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Grenzen bei der Mitversicherung in der Krankenkasse
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Die Mitversicherung von Familienangehörigen ohne eigene Beitragszahlung stellt eine wesentliche Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Welche Grenzen gelten eigentlich für die Familienmitversicherung in der GKV? Welches maximale Einkommen dürfen Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner erzielen, um im Rahmen der Familienmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung des Partners versichert zu bleiben? Bis zu welchem Höchstalter bleiben Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung eines Elternteils mitversichert? Hat da jemand Erfahrungen und kennt die Einzelheiten?
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Für die Mitversicherung über den Ehepartner oder eingetragenen Lebensgefährten in der gesetzlichen Krankenversicherung darf das monatliche Einkommen aktuell maximal 450,00 Euro betragen, wobei die pauschal versteuerten Kapitalerträge mit einzurechnen sind. Bei freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit gilt zudem auch eine maximale Wochenarbeitszeit von achtzehn Stunden, um weiterhin in der Familienversicherung mitversichert zu sein. Kinder scheiden üblicherweise aus der Familienmitversicherung aus, sobald sie achtzehn Jahre alt werden.
Falls sie bereits früher eine Ausbildung beginnen oder eine Berufstätigkeit aufnehmen und dabei mehr als 450,00 Euro je Monat verdienen, tritt die eigene Versicherungspflicht schon vor dem Vollenden des 18. Lebensjahres ein. Im Alter von 18 bis 22 bleibt die Familienmitversicherung erhalten, wenn das Kind keine Berufstätigkeit ausübt. Sie verlängert sich im Falle eines Studiums oder einer unvergüteten (zumeist schulischen) Berufsausbildung um zwei weitere Jahre. Keine Altersgrenze gilt hingegen für Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
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Erfahrungen mit der Familienversicherung habe ich schon, nur ist das bei mir schon zu lange her und mittlerweile hat sich in dieser Beziehung bestimmt auch schon einiges geändert. Ich habe mal im Internet etwas recherchiert und da findet man schon sehr viele Informationen über die Mitversicherung von Familienangehörigen in der Krankenkasse. Die aktuellsten Einzelheiten zur Gesetzliche Familienversicherung, die kann man zum Beispiel hier nachlesen.
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