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Wie und wonach berechnet sich Unterhaltsmehrbedarf?
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Beim Kindesunterhalt gibt es neben dem normalen Bedarf gemäß der Düsseldorfer Tabelle auch die Begriffe Mehrbedarf und Sonderbedarf. Wodurch unterscheiden sich diese? Auf welche Weise wird der Mehrbedarf berechnet? Welche Kosten führen dazu, dass der Unterhaltspflichtige einen Unterhaltsmehrbedarf bezahlen muss? Wie werden die Kosten des Mehrbedarfs auf die beiden Elternteile aufgeteilt? Habt ihr schon mal Unterhaltsmehrbedarf geltend gemacht und was gehört da alles dazu?
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Die Unterscheidung zwischen einem Sonderbedarf und Mehrbedarf richtet sich nach einmaligen beziehungsweise zeitlich begrenzten und dauerhaften beziehungsweise langfristigen zusätzlichen Aufwendungen. In beiden Fällen berechnet sich der zusätzliche Bedarf grundsätzlich anhand der tatsächlichen Aufwendungen.
Der vom Unterhaltspflichtigen zu zahlende Unterhaltsmehrbedarf richtet sich nach der Aufteilung des Gesamtverdienstes beider Elternteile. Strittig ist häufig, ob ein Mehrbedarf gerechtfertigt ist. Die Notwendigkeit wird bei einigen Mehrbedarfsarten wie den Kindergartenkosten und bei Krankheitskosten grundsätzlich angenommen. Beim Besuch einer Privatschule kommt es hingegen auf den Einzelfall an.
Vor allem bei schwachen Leistungen gelten die Mehrausgaben als gerechtfertigt. Nachhilfekosten sind Mehrbedarf, wenn der Schüler den Zusatzunterricht während eines längeren Zeitraums benötigt. Ist aufgrund einer längeren Fehlzeit lediglich ein befristeter Nachhilfeunterricht angezeigt, gehört dessen Kosten hingegen zum Sonderbedarf.
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