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Wie und wonach werden Abstandszahlungen berechnet?
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Was sind Abstandszahlungen? In welchem Zusammenhang werden sie erhoben und wie erfolgt die Ermittlung der Höhe einer solchen? Ist hierbei der aktuelle Wert des zu bezahlenden Gegenstandes oder eher der Wiederbeschaffungswert anzusetzen? Besteht zwischen einer Ablöse und einer Abstandszahlung ein Unterschied oder handelt es sich bei beiden Begriffen um Synonyme?
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Der Begriff Abstandszahlung wird für die Ablöse für Einrichtungsgegenstände bezeichnet. Bei der Abstandszahlung leistet der Nachmieter eine Zahlung für Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände, welche der bisherige Mieter in der Wohnung belässt. Die Vereinbarung einer Abstandszahlung setzt voraus, dass der Mieter seinen Nachfolger kennt und mit diesem verhandelt. Zugleich muss der Vermieter auf die eigentlich erforderliche Übergabe einer leeren Wohnung verzichten.
Die Vereinbarung der Abstandssumme obliegt beiden Vertragsparteien, wobei der Zeitwert unter Berücksichtigung des tatsächlichen Zustandes Berechnungsgrundlage sein sollte. Viele Neubezieher einer Wohnung akzeptieren einen höheren Betrag als den Zeitwert, da die Übernahme der Einrichtung den Zeitaufwand für die Neuausstattung verringert.
Das gilt vor allem bei Küchen, wenn diese nicht bereits Bestandteil der Mietsache sind. In seltenen Fällen zahlt der Vermieter eine Abstandszahlung an den Mieter, wenn die Wohnung künftig möbliert vermietet werden soll. Beim Immobilienkauf sind ebenfalls Abstandszahlungen für Teile der Einrichtung möglich. In diesem Fall ist mit einer behördlichen Prüfung der bezahlten Summe zu rechnen, da eine überhöhte Ablöse zu einer ungerechtfertigten Senkung der Grunderwerbssteuer führt.
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