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Berufsausbildungsbeihilfe - Voraussetzung und Antrag
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Was ist die Berufsausbildungsbeihilfe? Unter welchen Voraussetzungen haben Auszubildende Anspruch auf diese Leistung? Bestehen Sonderregeln für behinderte Auszubildende? Wird möglicherweise auch eine zweite Berufsausbildung gefördert? Haben denn auch minderjährige Auszubildende Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe? Bei welcher Behörde ist die Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen? Wie hoch ist der Monatsbedarf, der für die Berechnung und Gewährung der Berufsausbildungsbeihilfe angesetzt wird?
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Der Monatsbedarf für die Berufsausbildungsbeihilfe beträgt monatlich 348 Euro. Hinzu kommen Wohnungskosten zwischen 166 und 250 Euro. Voraussetzung für den Bezug der Berufsausbildungsbeihilfe ist die Teilnahme an einer betrieblichen oder außerbetrieblichen, nicht aber einer schulischen Ausbildung.
Minderjährige Azubis erhalten die Leistung grundsätzlich nur, wenn der Weg vom Elternhaus zum Ausbildungsbetrieb mehr als zwei Stunden Fahrzeit beträgt, wobei das reale ÖPNV-Angebot maßgeblich ist. Dabei ist es unerheblich, ob eine vergleichbare Ausbildung am Elternwohnort möglich wäre. Eine Zweitausbildung ist nur nach einer Einzelfallentscheidung förderfähig.
Behinderte erhalten einen höheren Betrag und eine erleichterte Förderung bei einer zweiten Berufsausbildung, zudem kann bei ihnen in Ausnahmefällen auch eine schulische Ausbildung gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt bei der Agentur für Arbeit. Neben einer Berufsausbildung sind auch berufsvorbereitende Maßnahmen, allerdings mit verringerten Beträgen, förderbar.
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