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Voraussetzungen um Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen

 
Ich habe hier im Forum gelesen, dass es die Möglichkeit auf Prozesskostenhilfe gibt. Das ist sicherlich dann der Fall wenn man nicht besonders viel oder gar nichts verdient. Das ist bei mir momentan auch der Fall und ich würde deshalb möglichst gern Prozesskostenhilfe beantragen.

Könnt ihr mich bitte einmal darüber informieren, welche Voraussetzungen dafür konkret erfüllt sein müssen? Wann hat man einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe und wo kann man diese Unterstützung überhaupt beantragen? Sicherlich sind dafür einige Formulare auszufüllen und einzureichen. Kann man diese Formulare auch ganz einfach online finden und ausdrucken oder muss man sich dafür direkt an die zuständige Behörde wenden?
  
Alle_Neune
 
 
 
Es gibt von den Gerichten ein spezielles Formular und damit kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Dieses Formular hat die Bezeichnung "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse". Da müssen dann die entsprechenden Angaben vorgenommen werden und es sind Belege als Nachweise auch unbedingt notwendig. Bezieher von Hartz-IV sowie Arbeitslosengeld werden dazu aufgefordert, die Bewilligungsbescheide beizufügen.

Die Berechnung erfolgt dann aufgrund dieser Informationen vom Gericht. Dafür gibt es spezielle Tabellen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass ein Rechtsanwalt vorab schriftlich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen kann. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass es wirklich nur dann zu einem Verfahren kommt wenn die Bewilligung von Prozesskostenhilfe tatsächlich gewährt wird.
  
pokerface
 
 
 
   
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