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Wann und in welcher Höhe Bürgschaftszinsen fällig?

 
Für eine Bürgschaft können wohl auch Bürgschaftszinsen fällig werden. Welche Richtlinien bestehen hinsichtlich der Höhe der Bürgschaftszinsen? In welchen Abständen ist die Bezahlung des Entgeltes für eine Bürgschaft üblich oder fällig? Fallen Bürgschaftszinsen nur bei der gewerblich vergebenen Bürgschaft oder auch bei einer Bürgschaft durch eine Privatperson an? Bei welchen Vertragsarten kommen Bürgschaftszinsen zur Anwendung und wie werden diese denn berechnet?
  
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Bürgschaftszinsen fallen bei gewerblich vergebenen Bürgschaften an. Diese beziehen sich sowohl auf die Kreditvergabe vorwiegend an neue Unternehmen durch die Bürgschaftsbanken der Länder als auch auf Exportbürgschaften und Bürgschaften für die ordnungsgemäße Durchführung übernommener Leistungen, wobei sie vor allem für das Baugewerbe üblich sind.

Bei privaten Kreditbürgschaften wäre die Vereinbarung von Bürgschaftszinsen zwar erlaubt, ist aber vollkommen unüblich. Am meisten verbreitet ist die jährliche Zahlung der Zinsen für eine Bürgschaft, abweichende Vereinbarungen sind jedoch möglich. Die Bürgschaft ist eine Form des Avalkredites, die korrekte Bezeichnung für die Bürgschaftszinsen lautet Avalprovision.

Eine an Bedeutung zunehmende Variante der Bürgschaftszinsen stellt der Beitrag für eine Kautionsversicherung dar, die anstelle einer klassischen Mietkaution tritt. Die Berechnung der Bürgschaftszinsen folgt überwiegend der Abschätzung des tatsächlichen Risikos.
  
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