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Wann berechnen Banken ein Bearbeitungsentgelt?

 
Banken berechnen in manchen Fällen ja wohl immer noch ein Bearbeitungsentgelt, das allerdings nicht immer zugänglich ist. Wann dürfen Geldinstitute ihren Kunden denn das entsprechende Entgelt in Rechnung stellen und welche Dienstleistungen müssen sie unentgeltlich erbringen? Weisen die Banken das Bearbeitungsentgelt immer explizit als solches aus oder sind auch andere Bezeichnungen üblich? Was gilt denn bei der Privatkreditvergabe hinsichtlich des Bearbeitungsentgeltes beziehungsweise der Bearbeitungsgebühr? Waren diese denn nicht mal abgeschafft oder sind sie noch zulässig?
  
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Die Bezeichnung Bearbeitungsentgelt oder Bearbeitungsgebühr - wobei letztere höchstens bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen angemessen ist - haben Banken vor allem bei der Kreditvergabe verwendet. Nach aktueller Rechtsprechung sind die Grundentgelte für die Bearbeitung eines Kreditantrages jedoch unzulässig, selbst wenn das Kreditinstitut diese ordnungsgemäß in den effektiven Jahreszinssatz einarbeitet.

Bereits früher eindeutig geregelt war, dass die Berechnung von Bearbeitungskosten für abgelehnte Kreditanträge nicht erlaubt war. Weitere Fälle eines zulässigen Bearbeitungsentgeltes wie das nachträgliche Erstellen von Kontoauszügen sind umstritten, wobei die meisten Geldinstitute andere Bezeichnungen für ihre Kostenberechnungen verwenden.

In keinem Fall statthaft ist die Entgeltberechnung für alle Tätigkeiten, zu denen die Bank aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet ist. Hierzu gehören in erster Linie die Entgegennahme und die Berücksichtigung von Freistellungsaufträgen.
  
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