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Kann man ein Dispolimit auch kurzzeitig überziehen?

 
Das eingeräumte Dispolimit reicht in manchen Fällen nicht aus. Darf ein Kontoinhaber den vereinbarten Betrag überziehen? Wird die Bank der Überziehung stillschweigend zustimmen oder wird sie die geplante Verfügung zurückweisen, wodurch Kosten für Rücklastschriften entstehen? Gibt es klare Anweisungen, die für den Kunden nachvollziehbar sind, oder entscheidet die Bank in jedem Einzelfall über die Duldung oder Nichtduldung einer Kontoüberziehung?
  
Manni78
 
 
 
Die Nichteinhaltung des eingeräumten Dispolimits gilt als Kontoüberziehung und wird in einer eventuell zu erteilenden Bankauskunft als Negativmerkmal vermerkt. Einige Geldinstitute dulden wohl auch geringfügige Kontoüberziehungen und kommunizieren dieses Verhalten öffentlich, während andere Banken Überziehungen immer zurückweisen oder jeweils im Einzelfall über die Duldung entscheiden.

Verbreitet ist wohl auch, Überweisungen und Barabhebungen zurückzuweisen, sobald diese zu einer Überschreitung des Dispolimits führen, Abbuchungen jedoch in einem gewissen Rahmen zuzulassen. Auf diese Weise vermeiden Banken das Entstehen hoher Bearbeitungskosten für Rücklastschriften. Wenn die Überziehung nur nach einer Einzelfallentscheidung zugelassen wird, haben Kunden mit hohen regelmäßigen Zahlungseingängen, die ihren Dispositionskredit nicht stetig ausnutzen, die besten Chancen auf eine positive Entscheidung.
  
sternchen
 
 
 
   
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