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Kann man Geld von Dauerauftrag auch zurückbuchen?
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Zu den Zahlungsmöglichkeiten gehört neben der Einzelüberweisung und der Abbuchungserlaubnis auch der Dauerauftrag. Was passiert, wenn die Zahlungsverpflichtung geendet hat, der Kunde aber die Aufhebung des erteilten Dauerauftrages vergessen hatte? Können Kunden einen erteilten Dauerauftrag auch zurückbuchen? Gibt es auf der anderen Seite die Möglichkeit, dass ein Geldinstitut die vorgesehene Dauerüberweisung nicht durchführt?
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Ein Dauerauftrag kann dem BGB zufolge bis zum Tag vor der vorgesehenen Ausführung widerrufen werden. Viele Banken schreiben längere Fristen für die Änderung oder Stornierung von Daueraufträgen vor. In diesem Fall besteht grundsätzlich die Pflicht zur Rückbuchung, wenn der Bankkunde zwar die gesetzliche Widerrufsfrist, nicht aber die längere Frist laut Bankanweisung eingehalten hatte.
Andernfalls lässt sich ein ausgeführter Dauerauftrag nicht zurückführen, da es sich formal bei jeder Ausführung um eine rechtlich selbstständige Überweisung handelt. Die Bank kann hingegen einen Dauerauftrag zurückweisen, wenn weder das Guthaben noch der vereinbarte Verfügungsbetrag für die Durchführung des Überweisungsbetrages ausreicht.
Sie muss den Kunden in diesem Fall über die Nichtausführung benachrichtigen. Aus technischen Gründen erscheint häufig im Kontoauszug zunächst die vermeintliche Durchführung und später die Stornierung des Dauerauftrages, wodurch der Eindruck einer Rückbuchung durch die Bank entsteht. Tatsächlich hat sie den Auftrag jedoch schlicht mangels Deckung nicht ausgeführt.
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