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Vermieter - Kaution lohnend anlegen - Sparbuch ratsam?

 
Ich bin Vermieter und habe von meinen neuen Mietern einen seltsamen Vorschlag erhalten, den ich nicht ganz uninteressant finde. Die von mir geforderte Kaution von 1000 Euro möchten Sie auf ein Sparbuch legen und es somit für eine bestimmte Zeit verzinsen lassen.

Um der Richtigkeit wegen, würde ich dann ein extra dafür angelegtes Sparbuch verwenden und es auch in meinem Namen laufen lassen. Jetzt weiß ich nur nicht, ob das sich irgendwie negativ auf meine Steuererklärung auswirken könnte - immerhin zählt dies dann als Vermögen - auch bin ich mir nicht ganz sicher, für wie lange ich das Geld festlegen kann, denn der Mietvertrag läuft unbefristet.
  
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Der Vorschlag ist keinesfalls unüblich - im Gegenteil, unüblich ist die Verwahrung der Kaution in Bar. Der Mieter hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass seine Kaution verzinslich angelegt wird.

Es gibt dazu zwei Varianten:

Einmal die Eröffnung eines Sparbuches als Treuhandkonto - Sie sind Inhaber des Sparbuchs und unterzeichnen dem Mieter, dass Sie das Konto als Treuhänder führen und der Mieter der wirtschaftlich Berechtigte des Geldes ist.

Der Vorteil liegt darin, dass das Buch auf Ihren Namen läuft. Zunächst einmal werden auflaufende Zinsen auch Ihnen angerechnet, das muss nachher entsprechend bei der Steuererklärung dann kenntlich gemacht und aufgelöst werden, der Finanzbeamte weiß ja von selbst nicht, dass es ein Treuhandkonto ist. Denn am Ende stehen die Zinsen dem Mieter zu und können Ihnen daher steuerlich nicht angerechnet werden.

Eine deutlich weniger komplizierte Variante ist die Eröffnung des Sparbuchs auf den Namen des Mieters mit einer Verpfändungserklärung zu Ihren Gunsten.

Der Mieter steht dann im als Inhaber im Sparbuch, das Buch selbst liegt aber in Ihrem Gewahrsam mit einem Pfandvertrag, der Ihnen gestattet das Buch auf Anfordern bei der Bank aufzulösen. Das ist mit der Kaution gleichwertig, denn auch hier können Sie ja nicht mutwillig das Buch ohne Grund auflösen, das Sie nur Treuhänder sind. Wer letztlich im Buch steht macht für Sie also keinen Unterschied.

Einfacher ist aber die Handhabung, da Zinserträge direkt dem Inhaber angerechnet werden, da das Buch nicht auf Ihren Namen läuft haben Sie keinerlei Probleme mit Zinserträgen, die Sie gesondert bei der Steuererklärung als Ertrage aus Treuhandguthaben deklarieren müssen.

Als Anlage empfehlen sich keine langfristigen Anlagen, Sie sollen ja die Kaution bei Bedarf zurückzahlen können. Viele Banken führen aber Sparbücher, die an den 3-Monats Euribor gekoppelt sind, die Sparkassen nennen das z.B. Geldmarktsparen. Die Banken machen das nur aber einer gewissen Guthabenhöhe, meist 2.500 EUR. Der Vorteil liegt dann in einem "normalen" Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist (was sich mit der Kündigungsfrist des Mieters deckt!!) und einem recht guten Zins von meist 3% oder sogar noch etwas mehr.

Alle Anlagen, die nicht binnen 3 Monaten liquidierbar sind, sind ungeeignet, da Sie sonst die Kaution nicht zum Auszug ausbezahlen können. Grundsätzlich darf der Vermieter zwar die Kaution noch mehrere Monate nach Ende des Mietverhältnisses festhalten (um z.B. die Nebenkostenabrechnung abzuwarten), aber guter Stil wäre das nicht.

Die Anlage auf dem Sparbuch empfehle ich zu Gunsten des Mieters also in jedem Fall. Es stellt sich dann nur die Frage ob Treuhandkonto (auf Ihren Namen) oder Verpfändetes Konto (auf Namen des Mieters).

Aus Erfahrung mit meinem Kunden rate ich zum verpfändeten Konto, Sie haben dadurch in der Abwicklung gerade bei den Erträgen weniger Hürden und es ist deutlich komfortabler.

Die Abwicklung und Vertragsaufsetzung zu den Konten, die hier recht kompliziert klingen mag, machen übrigens alle Banken für Sie, da die Banken hierfür standardisierte Formulare verwenden, das ist für Sie also nicht nur einfach, sondern auch rechtssicher.
  
Daeumling
 
 
 
Diese Praxis ist absolut üblich. Auch unser Vermieter hat unsere Kaution auf ein Sparbuch gebracht. Wir erhalten einmal pro Jahr eine genaue Aufstellung der angefallenen Zinsen, sodass wir stets auf dem Laufenden sind, was die Entwicklung dieser Geldanlage angeht. Ein genauer Kontoauszug wird uns meist im Frühjahr zugesendet. Wenn ich mich nicht täusche, handelt es sich um ein Treuhandkonto.

Viel mehr kann ich zu dem Thema leider nicht beitragen. Aber wenn ich von mir ausgehe, kann ich nur betonen, dass es ein gutes Gefühl ist, einen Geldbetrag in der Hinterhand zu haben, der, wenn auch nur geringfügig, verzinst wird. Es gibt zwar keine hohen Zinsen, und andere Geldanlagen wären bestimmt viel lukrativer, doch bei dieser Anlage kommt es doch darauf an, dass es sich um eine extrem sichere Geldanlage handelt. Schließlich müssen die Kautionen ja auch irgendwann zurückgezahlt werden.
  
Isabell
 
 
 
   
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