Login :: Anmelden
Startseite Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung
Sie befinden sich hier: Startseite Geldanlage und Sparen
    

Sparbuch mit DM gefunden - Zinsen in Euro auszahlen lassen?

 
Ich habe vor Kurzem habe ein altes Sparbuch von meiner verstorbenen Mutter gefunden, in dem ein Betrag von 10,50 DM als Guthaben aufgeführt ist. Die letzte Buchung erfolgte irgendwann 1979. Jetzt meine Frage: Lohnt es sich mit diesem Sparbuch zur Bank zu gehen? Mal abgesehen davon, dass es auf den Namen meiner Mutter gelaufen ist (ich bin übrigens Alleinerbe) ist bei einem Betrag von 10.50 DM inkl. Zinsen und Zinseszinsen, trotz der DM-Währung überhaupt etwas Größeres zu erwarten? Ich frage deswegen vorher, weil sich die Bankfiliale in Flensburg befindet und ich in NRW wohne, sonst hätte ich selbst schon dort nachgefragt.
  
Proton
 
 
 
Wenn man einen Sparbuchzins von 2 % zugrundelegen würde (als Beispiel) wären das jetzt knappe 6,21 Mark an Zinsen, also 16,71 Mark an Guthaben. DM Guthaben können zu einem Kurs von 1,95583 (dieser ist fix) nach wie vor bei der Bundesbank oder Landeszentralbanken umgetauscht werden.

Wenn ich gerade das Datum sehe: Forderungen aus (unbewegten) Sparguthaben verjähren nach 30 Jahren und sind danach nicht mehr einklagbar.
  
Zeppelin
 
 
 
Dem Thema Verjährung von Sparguthaben muss ich an dieser Stelle widersprechen - genauer, nicht ich - sondern ein aktuelle Gerichtsurteil:

Gemäß Urteil des Oberlandesgerichts Celle ( Az.: 3 U 39/08 ) verfallen Sparbücher nicht. Im konkreten Fall war ein 1971 eröffnetes Sparbuch im selben Jahr als Darlehenssicherheit hinterlegt worden. Das Darlehen war bereits 1982 erledigt, jedoch schickte die Bausparkasse das Buch erst 2005 zurück.

Der Kläger forderte das heutige Guthaben von knapp 8.000 EUR ein. Das Landgericht Stade hat in erster Instanz die Klage noch abgewiesen mit dem Hinweis, dass es der Bank praktisch unmöglich sei, evtl. geschehene Auszahlungen über diesen langen Zeitraum nachzuvollziehen.

Das Oberlandesgericht Celle hat dem dann widersprochen mit der Festlegung, da das Sparbuch grundsätzlich im Rechtsverkehr für das Bestehen des ausgewiesenen Guthabens den vollen Beweis erbringt.

So oder so - auch nach 2009 hätten Sie also noch Anspruch auf das ausgewiesene Guthaben. Wie es sich mit aufgelaufenen Zinsen verhält, dazu macht das Urteil leider keine Angaben - Streitpunkt wird sicher sein, mit welchen Zins das Guthaben zu verzinsen ist - hier wird man sich evtl. auf historische Tabellen berufen.

Ein kurzer Anruf bei Ihrer Bank sollte eigentlich Klarheit schaffen, fragen Sie nach, ob Sie das Buch per Post zusenden und auflösen lassen können. Die meisten Banken machen das problemlos, gerade bei kleinen Beträgen und lassen Sie sich dann das Geld auf Ihr Girokonto anweisen. Das Buch sollten Sie im Zweifelsfall dann aber einem festen Ansprechpartner zusenden, an die allgemeine Adresse aus dem Impressum verschickt würde es sicher irgendwo "verschwinden". Winken
  
Daeumling
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggen oder jetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
Ähnliche Themen:
 
thema-finanzen.de Web