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Wo werden überall Abschlussprovisionen fällig?

 
Abschlussprovisionen werden ja nach dem Abschluss bestimmter Verträge in den verschiedensten Branchen fällig. Die Fälligkeit bezieht sich sowohl auf die Zahlungspflicht des Vertragskunden als auch auf die Auszahlung einer Provision an einen Vertreter oder Versicherungsmakler. Doch in welchen Fällen werden Abschlussprovisionen erhoben? Werden sie immer dem Kunden direkt berechnet oder werden die entsprechenden Kosten in die Versicherungsbeiträge integriert?
  
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Für den Kunden direkt erkennbar sind Abschlussprovisionen bei Bausparverträgen. Bei Lebensversicherungen bezahlt der Versicherungsnehmer hingegen indirekt, indem der Versicherer diese in die Versicherungsprämien einrechnet. Erkennbar wird die gezahlte Abschlussprovision hingegen, wenn der Versicherungskunde seinen Vertrag vorzeitig auflösen will, da die Vertragskosten vom Restwert abgezogen werden. Dieser Umgang mit den bezahlten Abschlussprovisionen gilt auch für Sonderformen der Lebensversicherung wie die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Rentenzusatzversicherung.

Bei der Zulagenrente und auch der Förderrente (Riester-Rente und Rürup-Rente) hingegen, besteht eine Deckelung der für die Zertifizierung erlaubten Abschlussprovision. Bei Vertragsabschlüssen über Sachversicherungen erhält der Vertreter eine Abschlussprovision, welche in die Beitragskalkulation einfließt und somit vom Versicherungsnehmer nicht direkt erkennbar ist.
  
Mandy81
 
 
 
   
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